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Sola scriptura", Amtsgnade und die dreifache Gestalt des einen Amtes Dresden, 13.11.2008 - selk - In Dresden tagte am vergangenen Montag die "Theologische Arbeitsgemeinschaft ProEcclesia innerhalb der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK)". Als Hauptreferentin war Studienreferendarin Cornelia Krauß (Dresden), zur Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens gehörig, Lehrbeauftragte für Hebräisch an der Technischen Universität Dresden, geladen. Sie referierte über "Grundzüge eines lutherischen Amtsverständnisses". Dabei entfaltete sie zunächst das lutherische Schriftverständnis, wobei sie aufzeigte, dass der Slogan "sola scriptura" nicht genuin reformatorisch, sondern eigentlich und wirklich "reformatorisch" im Sinne eines "prima scriptura" (also nicht "allein", sondern "zuerst" die Heilige Schrift) zu verstehen sei. Diese These belegte sie anhand der lutherischen Bekenntnisschriften und deren Schrift- und Traditions- (bzw. Kirchenväter-)Gebrauch. Dass das Hirtenamt der Kirche
ontologisch (seinem Sein oder Wesen nach) als Repräsentation Biblisch einwandfrei belegbar sei die Kategorie der "Amtsgnade", also der geistlichen Bevollmächtigung zu bestimmten, dem Hirtenamt zugehörigen Vollmachten durch den Akt der Handauflegung in der Ordination. (Die Bibel: 1. Timotheusbrief, Kapitel 4, Vers 14; 2. Timotheusbrief, Kapitel 1, Vers 6). Biblisch, altkirchlich und durch die lutherischen Bekenntnisschriften legitimiert sei auch das eine Amt der Kirche in der dreifachen Gestalt des Diakonates, des Presbyterates und des Bischofsamtes. Die Referentin bekannte sich im Rahmen ihrer Ausführungen uneingeschränkt zu den Contra-Positionen des "Pro- und Contra-Papieres" der SELK zur Frauenordination und betonte, dass die Inkarnation des ewigen Logos als "des eingeborenen Sohnes vom Vater" (Die Bibel: Johannesevangelium, Kapitel 1, Vers 14) aus ihrer Sicht eine Ordination von Frauen zum Hirtenamt der Kirche grundsätzlich ausschließe. Quelle: Newsletter der SELK: www.selk.de |