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Staat finanziert Gottesleugner fast komplett

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Gottesleugner lassen sich fast komplett vom Staat finanzieren

3.000 'Humanisten' erhalten jährlich fast 600.000 Euro Zuschüsse: - Proportional gesehen weit mehr Unterstützung als für andere Religionsgemeinschaften

Berlin (kath.net/idea)
Der atheistische Humanistische Verband (HVD) in Berlin erhält pro Jahr rund 582.000 Euro Zuschüsse aus Landesmitteln. Wie aus einer Antwort des Berliner Wissenschaftsstaatsekretärs Hans-Gerhard Husung (SPD) auf eine Anfrage des PDS-Abgeordneten Klaus Lederer hervorgeht, finanziert das rot-rot regierte Land die Arbeit der rund 3.000 Berliner Freidenker zu 91,5 Prozent. Lederer war in seiner Anfrage von einer Benachteiligung der Atheisten gegenüber Kirchen und Religionsgemeinschaften ausgegangen. In der Antwort des Staatssekretärs heißt es hingegen, der HVD erfahre eine Förderung, „die proportional gesehen die Unterstützung für andere Religionsgemeinschaften weit übersteigt”. Im Gegensatz zu den Kirchen erhalte der HVD Zuschüsse zur Finanzierung nahezu aller Stellen seiner Verwaltungszentrale, der Büroeinrichtung, von Anwalts- und Gerichtsgebühren, für Publikation und Weiterbildung. Im Jahr 2003 habe der HVD rund 54.000 Euro aus Beiträgen und Spenden selbst erwirtschaftet; das hätte nicht einmal für das Gehalt des Geschäftsführers gereicht. 1999 habe der Verband knapp 3.000 Mark pro Mitglied erhalten. Zum Vergleich: Der jüdischen Gemeinde Adas Jissroel zahlte der Senat knapp 1.100 Mark pro Person, die beiden großen Kirchen erhielten etwa 20 Mark.

Kirche erinnert den Senat an Vertragstreue

Die Pressesprecherin der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz, Christina-Maria Bammel, erklärte dazu gegenüber idea, die Kirche gehe davon aus, daß der Berliner Senat seine Geldmittel gerecht verteile. „Wir weisen den Senat in diesem Zusammenhang auf unsere schwere Not im Bildungsbereich hin und erinnern ihn an die Tugend der Vertragstreue.“ In den vergangenen Jahren waren in Berlin die staatlichen Zuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft sowie für den konfessionellen Religionsunterricht massiv gekürzt worden. Mehrfach hatte die Kirche dem Senat vorgeworfen, gegen bestehende Verträge zu verstoßen. Dadurch werde etwa der Fortbestand des in Berlin als freiwillige Arbeitgemeinschaft erteilten Religionsunterrichts in seinem derzeitigen Umfang gefährdet.

Quelle: kath.net


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