3.000 'Humanisten' erhalten jährlich fast 600.000 Euro Zuschüsse: -
Proportional gesehen weit mehr Unterstützung als für andere
Religionsgemeinschaften
Berlin (kath.net/idea)
Der atheistische Humanistische Verband (HVD) in Berlin erhält pro Jahr rund
582.000 Euro Zuschüsse aus Landesmitteln. Wie aus einer Antwort des Berliner
Wissenschaftsstaatsekretärs Hans-Gerhard Husung (SPD) auf eine Anfrage des
PDS-Abgeordneten Klaus Lederer hervorgeht, finanziert das rot-rot regierte Land
die Arbeit der rund 3.000 Berliner Freidenker zu 91,5 Prozent. Lederer war in
seiner Anfrage von einer Benachteiligung der Atheisten gegenüber Kirchen und
Religionsgemeinschaften ausgegangen. In der Antwort des Staatssekretärs
heißt es hingegen, der HVD erfahre eine Förderung, „die proportional gesehen die
Unterstützung für andere Religionsgemeinschaften weit übersteigt”. Im Gegensatz
zu den Kirchen erhalte der HVD Zuschüsse zur Finanzierung nahezu aller Stellen
seiner Verwaltungszentrale, der Büroeinrichtung, von Anwalts- und
Gerichtsgebühren, für Publikation und Weiterbildung. Im Jahr 2003 habe der HVD
rund 54.000 Euro aus Beiträgen und Spenden selbst erwirtschaftet; das hätte
nicht einmal für das Gehalt des Geschäftsführers gereicht. 1999 habe der Verband
knapp 3.000 Mark pro Mitglied erhalten. Zum Vergleich: Der jüdischen Gemeinde
Adas Jissroel zahlte der Senat knapp 1.100 Mark pro Person, die beiden großen
Kirchen erhielten etwa 20 Mark.
Kirche erinnert den Senat an Vertragstreue
Die Pressesprecherin der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische
Oberlausitz, Christina-Maria Bammel, erklärte dazu gegenüber idea, die Kirche
gehe davon aus, daß der Berliner Senat seine Geldmittel gerecht verteile. „Wir
weisen den Senat in diesem Zusammenhang auf unsere schwere Not im
Bildungsbereich hin und erinnern ihn an die Tugend der Vertragstreue.“ In den
vergangenen Jahren waren in Berlin die staatlichen Zuschüsse für Schulen in
freier Trägerschaft sowie für den konfessionellen Religionsunterricht massiv
gekürzt worden. Mehrfach hatte die Kirche dem Senat vorgeworfen, gegen
bestehende Verträge zu verstoßen. Dadurch werde etwa der Fortbestand des in
Berlin als freiwillige Arbeitgemeinschaft erteilten Religionsunterrichts in
seinem derzeitigen Umfang gefährdet.