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Abschied von der Ökumene?

Deutschlands Protestanten scheinen das christliche Verständnis der Weihe aufgeben zu wollen

Von Heinz Schütte

1981 wurde im lutherisch-katholischen Dialog auf Weltebene das Dokument „Das geistliche Amt in der Kirche“ einstimmig angenommen. Darin ist über den Ordo und die Ordination, die vom Zweiten Vatikanum als strittig bezeichnet wurden, „fundamentale Gemeinsamkeit“ konstatiert. Wörtlich heißt es im Dokument: Zeugnis, Gottesdienst und Dienst am Mitmenschen „sind dem gesamten Volk Gottes aufgetragen. Jeder hat sein Charisma zum Dienst für Gott und an der Welt wie zum Aufbau des einen Leibes Christi“ (13). Das von Jesus Christus mit der Berufung der Apostel grundgelegte „besondere Amt war damals wesentlich – es ist wesentlich in allen Zeiten und Verhältnissen“ (17). Der Amtsträger ist „Diener Christi“, „Gesandter an Christi Statt“ (vgl. 2 Kor 1, 24 und 2 Kor 5, 1 8–20).

„Die Berufung zum besonderen Amt in der Kirche geschieht seit apostolischer Zeit durch Handauflegung und Gebet.“ Dadurch wird dem Ordinierten „die Gabe des Heiliges Geistes zur Ausübung seiner Sendung zugesprochen und zuteil“ (32). Die katholische Tradition bezeichnet diesen kirchlichen Akt als „Sakrament“. Die lutherische Tradition hat einen engeren Sakramentsbegriff; die Anwendung des Sakramentsbegriffs au f das Amt wird lutherischerseits „nicht grundsätzlich abgelehnt“ – wie die Apologie der „Confessio Augustana“ beweist (Apol 13, 11). „Unvereinbar mit diesem Verständnis von Ordination ist es für Katholische wie Lutheraner, die Ordination nur als Art und Weise einer kirchlichen Anstellung und Amtseinweisung zu verstehen“ (33).

Dienst an Wort und Sakrament ohne „Amtsgnade“?

Diese lutherisch-katholische Gemeinschaft auf Weltebene ist von großer Bedeutung. Sie bedarf jedoch – wie die Gemeinsame Rechtfertigungserklärung – der „Ratifizierung“ und Inkraftsetzung durch die zuständigen Gremien, das heißt lutherischerseits durch Synoden, katholischerseits durch den Papst beziehungsweise seine Beauftragten.

Evangelischerseits ist gerade in Deutschland eine solch allgemeine Zustimmung allerdings fraglich. Damit befasst sind die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD), die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Evangelische Kirche der Union (EKU). „Allgemeines Priestertum, Ordination und Beauftragung nach evangelischem Verständnis. Eine Empfehlung der Bischofskonferenz der VELKD“: So lautet der Titel eines im November 2004 von lutherischer Seite veröffentlichten Textes. Einleitend bemerkt Oberkirchenrat Klaus Grünewald, dass „die VELKD das Thema Ordination stellvertretend auch für die EKU und die EKD mit bearbeitet“. Im Text des Papiers heißt es, das Verfahren sei „mit den zuständigen Gremien der EKD abgestimmt“. Seit März 1998 ist das genannte Papier in Arbeit; ein 2002 vorgelegter Entwurf wurde vom Theologischen Ausschuss der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands überarbeitet und liegt nun – empfohlen von der lutherischen Bischofskonferenz – vor. Bis zum 1. März haben „alle Gliedkirchen der EKD“ – also nicht nur die Landeskirchen der Vereinigt en Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands – die „Möglichkeit ... zurückzumelden, ob der Text als Ausgangsbasis für ein gemeinsames Ordinationsverständnis als geeignet angesehen wird und ob noch weitere Änderungswünsche bestehen“. Es geht – wohlgemerkt – nicht nur um das Ordinationsverständnis, sondern auch darum, „ob Prädikantinnen und Prädikanten mit dem Auftrag zur Sakramentsverwaltung auch ordiniert werden sollen“.

In fast allen evangelischen Landeskirchen gibt es bekanntlich die Praxis, Nicht-Ordinierte bloß zu beauftragen. Evangelische Theologen wenden kritisch ein, dass Ordination damit als sozusagen überflüssig erachtet werde – wenn die Ausübung des Dienstes an Wort und Sakrament auch ohne Ordination geschehen könne, also ohne „Berufung, Segnung und Sendung“, wie sie in der Ordination zuteil werden, also – um mit dem evangelischen Neutestamentler Ernst Käsemann zu sprechen – ohne die „Amtsgnade“, die in der Ordination unter Gebet und Handauflegung zuteil wird.

Im Neuen Testament wird Timotheus ermahnt: „Vernachlässige die Gnade nicht, die in dir ist und die dir verliehen wurde, als dir die Ältesten gemeinsam die Hände auflegten“ (1 Tim 4, 14), und: „Entfache die Gnade Gottes wieder, die dir durch die Auflegung meiner Hände zuteil geworden ist“ (2 Tim 1, 6). Timotheus soll „keinem vorschnell die Hände auflegen“ (1 Tim 5, 22). Ökumenisch gesinnte evangelische Theologen fragen sich ebenso wie katholische und orthodoxe: Geht es in Deutschland im Widerspruch zur Heiligen Schrift – die ja gerade von evangelischer Seite stets als absolute Norm betont wird –, im Widerspruch zur ökumenischen Praxis und zu den auf Weltebene verfassten Dialogdokumenten, die sich auf Confessio Augustana 14 stützen, künftig – biblisch gesprochen – auch unter „Vernachlässigung“ der Amtsgnade beziehungsweise ohne diese?

Das ist keine nur katholische oder orthodoxe Kritik , wie ein so genanntes „Minderheitenvotum“ von Frau Professorin Dorothea Wendebourg als der Vorsitzenden des Theologischen Ausschusses der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands zeigt. Es ist im Anschluss an den Mehrheitstext veröffentlicht und entspricht der üblichen Erklärung von Artikel 14 des Augsburgischen Bekenntnisses, wie sie auch einstimmig im lutherisch-katholischen Dokument auf Weltebene „Das geistliche Amt in der Kirche“ (1981) zum Ausdruck kommt.

Eine schwere Barriere für den weiteren Weg

Die Vorsitzende des Theologisch en Ausschusses der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands erklärt in ihrem Votum: „Ich stimme dem Papier in seiner jetzt vorliegenden, überarbeiteten Form nicht zu. Die entscheidenden Gründe dafür sind: 1. Das Papier widerspricht dem evangelisch-lutherischen Bekenntnis. Konkret, es widerspricht, indem es Artikel 14 der Confessio Augustana nicht nur für die Ordination, sondern auch für davon terminologisch wie sachlich unterschiedene beschränkte Beauftragungen mit Predigt und Sakramentsverwaltung in Anspruch nimmt, dem Sinn eben dieses Artikels. 2. Das Papier widerspricht sich selbst. 3. Das Papier hat zur Folge, dass die gegenwärtige inkonsistente, für evangelische Gemeinden und Amtsträger gleichermaßen undurchsichtige und auch ökumenisch unglaubwürdige Praxis bestehen bleibt. Gerade so ist es nicht geeignet, den Veränderungen, die auf die evangelischen Kirchen zukommen, in einer theologisch verantwortlichen Weise gerecht zu werden.“

Frau Wendebourg erläutert diese ihre Gründe klar und schlüssig. Man fragt sich verwundert: Sieht man selbst in Kreisen der Bischöfe nicht ein, dass das Ergebnis der Mehrheit der Arbeitsgruppe vor dem argumentativen Einspruch der Vorsitzenden des Theologischen Ausschusses nicht bestehen kann, oder hat die Strukturdebatte mit dem Ziel Konzentration des Protestantismus leider Blindheit – vor dem geltenden lutherischen Bekenntnis und vor dem Scheitern der Ökumene – nach sich gezogen? Erkennt man nicht, dass der nun von der Bischofskonferenz empfohlene Text der Einheit in der Wahrheit eine schwere Barriere in den Weg legt, statt ihn zu ebnen? Ist Rücksicht auf die orthodoxe und katholische Lehre nicht gänzlich unterblieben? Vor allem: Ist hier nicht das von Jesus verheißene Wirken des Beistands, des Heiligen Geistes, vergessen?

Im ökumenischen Dialog auf Weltebene ist klar betont, dass der Ordo und die Ordination in der vom Heiligen Geist geleiteten Kirche zustande kamen. In Dialogen auf Weltebene wurden Konvergenzen und sogar Übereinstimmungen erzielt. Nun erfolgt – in Deutschland – eine unökumenische Kehrtwendung. Ein 2002 erschienenes Buch von Harald Goertz, das „im Auftrag der VELKD“ veröffentlicht ist, spricht sich sogar gegen die Ordination und nur für die Beauftragung aus. Dazu schrieb ein evangelischer Bischof: „Wenn das von der lutherischen Kirchenleitung nicht zurückgenommen wird, sind die im ökumenischen Dialog gebauten Brücken wieder eingerissen, und ich sehe nicht, wie dieser wieder in Gang gebracht werden kann.“

Man sage also nicht, „es gehe um eine innerprotestantische Angelegenheit, aus der sich katholische Theologen heraushalten sollten“. Wer die von Jesus Christus gewollte Einheit (Joh 17,21ff), die Versöhnung auf der Grundlage der Wahrheit in höchster Gefahr sieht, kann und darf nicht schweigen. Dorothea Wendebourg erklärt zutreffend, „dass die evangelischen Kirchen durch ihre Praxis an diesem Punkt auch ökumenisch ganz und gar unglaubwürdig werden; haben sie doch, wie es in dem Papier mit Recht heißt, ,in allen ökumenischen Abmachungen mit anderen Kirchen unterstrichen ..., dass (in ihnen) Abendmahlsfeiern stets von ordinierten Amtsträgern geleitet werden‘.“ Das steht in der Tat auch im Dialogdokument der Evangelischen Kirche in Deutschland mit der Anglikanischen Gemeinschaft (Meissen 1988) und im Dialogreport der Evangelischen Kirche in Deutschland mit der Orthodoxen Kirche.

Man sage auch nicht: „Noch ist ja das Mehrheitsvotum nicht in Geltung.“ Die lutherische Bischofskonferenz hat es immerhin „als Empfehlung erlassen“, wie es in der Einführung heißt. Das Sondervotum von Dorothea Wendebourg wird nur als „Minderheitenvotum“ registriert. Und: Wenn es brennt, hat man sofort zu löschen, nicht erst alles abbrennen zu lassen mit der Bemerkung, es sei ja ein Wiederaufbau möglich.

Bestehende Gemeinsamkeiten werden so beseitigt

Weder von orthodoxer, noch von katholischer, noch von anglikanischer Kirche ist das Mehrheitspapier akzeptabel. Es widerspricht vielmehr deren Lehren in absoluter Weise. Sollte es ab März 2005 von den zuständigen Synoden beziehungsweise Gremien gebilligt werden, wäre das gleichbedeutend mit einem „Abschied von der Ökumene“ im Sinne von Einheit in der Wahrheit.

Ein Plädieren für mehr Ökumene ist unredlich und inkonsequent, wenn man zugleich noch bestehende Gemeinsamkeiten beseitigt und damit die Grundlage der Einheit unterminiert beziehungsweise aufgibt. Das würde auch weitere ökumenische Kirchentage – in denen das Sehnen der noch getrennten Christen nach Einheit kundgetan wird – zu einer bloßen Farce machen, wenn nicht gar verbieten.

Frau Wendebourg nimmt in ihrem Sondervotum also die katholischer- und orthodoxerseits fälligen Einwände vorweg. Eine Frage an den Mehrheits- wie an den Minderheitstext ist allerdings noch zu stellen: Warum enthalten sich merkwürdigerweise beide einer klaren Aussage über die in den Pastoralbriefen erwähnte „Amtsgnade“, die ja „durch die Handauflegung zu teil geworden ist“ (vgl. 2 Tim 1, 6)? Das von der Mehrheit erarbeitete Gutachten stimmt jedenfalls zumindest der Apologie der „Confessio Augustana“ zu, dass man geneigt ist, die Ordination „Sakrament“ zu nennen Ein Sakrament ist Zeichen der Gnade. Hier sind das Mehrheits- und auch das Minderheitengutachten ergänzungsbedürftig.

Der Autor, lange Jahre Professor für Systematische Theologie in Bonn, arbeitete im vatikanischen Einheitsrat und am Johann-Adam-Möhler-Institut für Ökumenik in Paderborn.


Quelle: Die Tagespost vom 4.1.05

 

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