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Ökumenisch sehr bedenklich!

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Pfarrer Lic. theol. Volkmar Walther, Dresden:

Ökumenisch sehr bedenklich!

Erste evangelische Bischöfin für Mitteldeutschland

Anläßlich der am 21. März 2009 in Wittenberg erfolgten Wahl von Oberkirchenrätin Ilse Junkermann zur ersten Bischöfin in den östlichen Landeskirchen, bezeichnete der EKD – Ratsvorsitzende, Bischof Wolfgang Huber, diese als „einen wichtigen Schritt auf dem neuen gemeinsamen Weg der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland“.[1]

Ist dies aber auch ein richtiger Schritt auf dem ökumenischen Weg zur Glaubens- und Kirchengemeinschaft? Im lutherisch-katholischen Dialogdokument „Kirchengemeinschaft in Wort und Sakrament“ (1984)[2] geht es um „volle Kirchengemeinschaft“ um „wechselseitige Anerkennung auf der Grundlage des gemeinsamen Glaubens, die die wechselseitige Anerkennung nicht nur der Taufe, sondern auch der eucharistischen Feier und des Amtes einschließt.“ Angesichts dieser Tatsachen stellen sich starke ökumenische Bedenken ein. Sie bestehen u. a. im Ordinationsrecht der künftigen Bischöfin und der Frage, wie es denn um das von ihr weitergegebene ordinierte Amt bestellt ist. Ist es gültig oder nicht? „Ob ein von einer Frau verwaltetes Altarsakrament gültig und wirksam ist, muß sehr bezweifelt werden. Wenn es nicht Christi Willen gemäß ist, daß Frauen das Amt der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung sowie der Gemeindeleitung innehaben, kann auch nicht vom einsetzungsgemäß verwalteten Sakrament des Altars gesprochen werden, wenn eine Frau die Feier leitet. Mir jedenfalls fehlte die Gewißheit, daß hier Christi Testament vollzogen wird“.[3]

Auch kann man nicht, wie der emeritierte Landesbischof Hirschler (Hannover), von der Tatsache ausgehen, „daß es nun einmal ordinierte Frauen gibt, .. . also müssen die von ihnen vollzogenen Handlungen gültig sein“.[4]

Beim Blick über unseren provinziellen Tellerrand hinaus stellen wir fest, daß Kirchen, welche die Frauenordination praktizieren, nur eine Minderheit in der Weitchristenheit darstellen.

Die katholische und orthodoxe Kirche, wie auch viele evangelische Kirchen, einschließlich innerhalb des Lutherischen Weltbundes, lehnen die Ordination der Frau zum Pfarr- bzw. Bischofsamt aus biblisch-theologischen und ökumenischen Gründen ab. Sollte ein ökumenisch denkender und handelnder Christ sich nicht daran ausrichten, was dem Verhalten Christi und der apostolischen Überlieferung in der ununterbrochenen Tradition der Kirche entspricht?

Es ist vermessen zu behaupten, daß das Verhalten Jesu und der Apostel kulturell und gesellschaftsbedingt sei, so daß sie faktisch nicht anders hätten handeln können. Auf seinen Wanderpredigten ließ sich Jesus nicht nur von den Zwölfen begleiten, sondern auch von einer Gruppe von Frauen. Frauen erhielten von Jesus als erste den Auftrag, die österliche Botschaft sogar den Aposteln mitzuteilen (vergleiche Matthäus 28,7-10; Lukas 24, 9-10; Johannes 20, 11-18), um sie darauf vorzubereiten, später selbst die offiziellen Zeugen der Auferstehung zu werden.

In der frühen Christenheit leiten Frauen kleine Hauskirchen, werden von Paulus als „Mitarbeiterinnen“ (Römer 16) und „Mitkämpferinnen“ (Philipper 4,3) bezeichnet, wirken als Prophetinnen (auch im Gottesdienst, 1. Korinther 11,5) und üben das Amt der Diakonissen aus (Römer 16,1). Es erscheint daher nachdenkenswert, in den evangelischen Kirchen das altkirchliche eigenständige Amt der „Diakonisse“ oder „Diakonin“ wieder zu erneuern und dafür geeignete Frauen einzusegnen und sie mit pastoralen und seelsorglichen Diensten, wie unter anderem Taufe, Trauung, Begräbnis und Wortverkündigung zu betrauen. Dies wäre ökumenisch legitim, zumal darüber schon in der römisch-katholischen Kirche wie auch den orthodoxen Kirchen nachgedacht wird und entsprechende Vorschläge gemacht wurden.[5] Festzuhalten bleibt aber, daß Jesus keine Frau unter die Zahl der Zwölf berufen hat. Die Berufung der Frau zum Hirtenamt ist ihr verwehrt (siehe 1. Korinther 14, 34-40 und dazu 1. Timotheus 2,11) Es gibt keine einzige Bibelstelle, die darauf hindeutet, daß die Apostel bei der Ordination zu Presbytern unter Handauflegung auch Frauen berufen hätten. Denn „im Träger des kirchlichen Amtes schafft Jesus Christus selbst sich heute in derselben Weise seine Stellvertreter unter den Menschen, wie er es am Anfang der Kirche im Apostel getan hat, und er stattet ihn mit derselben Vollmacht zum Dienst aus die ihm eignete und er seinen Aposteln verliehen hat .“[6]

Wer sich heute anders verhält, löst sich damit vom Handeln Christi und der ersten Christenheit.

Die Zulassung von Frauen zum Pfarr- und Bischofsamt trifft nicht nur den inneren Frieden und das Selbstverständnis jeder einzelnen Kirche, sondern insbesondere die Gemeinschaft der Kirchen untereinander, die Ökumene, da diese eng mit der gegenseitigen Anerkennung der Ämter verbunden ist.

Ein Ausscheren aus der Ökumene in dieser Frage bedeutet „ein Hindernis auf dem Weg zur Einheit der Christen. Haben doch die im Weltrat der Kirchen angeschlossenen Gemeinschaften und Kirchen vereinbart, alles zu unter - lassen, was den Einigungsbestrebungen schaden könnte.[7]Solche einseitigen Beschlüsse erschweren natürlich eine sachlich theologische Diskussion mit den katholischen Kirchen (römisch-katholische und orthodoxe Kirchen) in hohem Maß. Hat man diese Fragen nicht nur auf der Basis der biblischen Aussagen, sondern auch vor dem Hintergrund einer angestrebten Ökumene ausreichend bedacht? Die katholischen Kirchen mußten wirklich die Entscheidungen evangelischer Synoden als eine Brüskierung verstehen und haben entsprechend reagiert.[8]

Diese ökumenische Fragestellung aufnehmend schreibt der emeritierte Thüringer Landesbischof Werner Leich in seinem Buch „Gesandt zum Dienst“ (2000): „Die Reformatoren hatten die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche im Blick. Sie sahen auf die weltweite Kirche. Die fast fünfhundert Jahre währende Trennung birgt die Gefahr in sich, heute nur auf die eigene Kirche zu schauen, im engsten Fall auf die Landeskirche oder die landeskirchlichen Zusammenschlüsse .. . ohne die Folgerungen für die weltweite Kirche ernst zu nehmen.“ Für das Bischofsamt ergibt sich daraus nach Bischof Leich: „Die weltweite Sicht der Kirche muß die provinzielle überwinden. .. .Entscheidungen sind ... daraufhin zu prüfen, ... ob sie das Streben nach Einheit fördern oder behindern. Werden offensichtlich neue Trennungen zwischen den Kirchen aufgerissen, dann ist zu prüfen, ob sie durch Schrift und Bekenntnis erzwungen sind. Kann das nicht bejaht werden, ist Verzicht um der Einheit willen geboten. Ein Beispiel: Jesus berief nur Männer zu Aposteln. Diese setzten ebenfalls Männer in die apostolische Nachfolge ein. Die alte Kirche und nach der Spaltung auch die Römisch-Katholische und die Orthodoxen Kirchen haben das fortgesetzt. Ihnen ist die apostolische Nachfolge von hoher Bedeutung für die Bewahrung der Überlieferung, vergleichbar mit dem ‚allein die Schrift’ ( sola scriptura) der Reformation. Schon um des Weges zum Eins -Sein willen müßten die Evangelischen Kirchen auf die Einsetzung von Bischöfinnen verzichten. ... Die Einheit ist das Ziel der Weltkirche, die Gleichberechtigung der Frau in allen Bereichen eines der Provinz.“ Einige Zeilen weiter schreibt er: „Die Römisch-Katholische Kirche ist der erste Partner auf dem Weg zur Einheit.[9]

Es ist eine biblische und ökumenische Rückbesinnung angesagt, damit, wie es der Bonner Dogmatik-Dozent Friedhelm Jung treffend formuliert, die Frauenordination nicht weiterhin zum „Spaltpilz der Christenheit[10] wird.

Darum ist es Anliegen und Bitte auch vieler ökumenisch denkender ev.-luth. Christen, wenn sie auf eine grundlegende Bekenntnisschrift ihrer Kirche, die Confessio Augustana verweisen und fordern, „daß die Bischofen (und Synoden) etliche unbillige Beschwerung (unserer Gewissen) nachlassen, die noch vorzeiten auch in den Kirchen nicht gewesen und angenommen sein wider den Gebrauch der christlichen gemeinen Kirchen“ (CA XXVIII, 72).


Pfarrer Walther ist Oberer der St. Jakobus-Bruderschaft im "Bund für evangelisch-katholische Einheit".
In der Frage des weiblichen Diakonats können wir ihm freilich nicht ganz folgen und verweise
n in diesem Zusammenhang auf das vor einigen Jahren erschienene Werk des heutigen römisch-katholischen Bischofs von Regensburg, Gerhard Ludwig Müller: „Priestertum und Diakonat“,das in wissenschaftlich mustergültiger Weise die Fragen um die Frauenordination behandelt, und das wir unseren Lesern ausdrücklich zur Lektüre empfehlen.)


[1] Erstmals eine Bischöfin im Osten, in: idea Spectrum 13/2009

[2] Kirchengemeinschaft in Wort und Sakrament – Bilaterale Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz und der Kirchenleitung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche, Paderborn/Hannover 1984

[3] Gert Kelter: Soll Frauen das Amt der Kirche übertragen werden? Groß Oesingen o. J., 16

[4] K. H. Kandler: Das Wesen der Kirche nach evangelisch-lutherischem Verständnis, Neuendettelsau 2007, 136

[5] P. Beda Müller OSB: Ein Amt sui generis, in: KNA-ÖKI 21/22 vom 16. Mai 2000

[6] Karl Heinrich Rengstorf: Apostel und Predigtamt, Stuttgart und Köln, 2. Aufl. 1954, 37.

[7] Wer verläßt den Boden der in der evangelischen Kirche geltenden Lehre? Zur EKD-Stellungnahme von 1992 „Frauenordination und Bischofsamt“, Hrsg: Kirchliche Sammlung um Bibel und Bekenntnis in Braunschweig, Groß Oesingen 1995, 25

[8] Beda Müller/ Friedrich Aschoff: Auf dem Weg zur gemeinsamen Mitte, Kisslegg 2008, 87

[9] Werner Leich: Gesandt zum Dienst, Weimar 2002, 114/115

[10] Friedhelm Jung: Frauenordination – Spaltpilz der Christenheit? Bornheim/ Bonn 1998