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Über die sogenannten "Vagantenbischöfe"

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Inhalt

A) Die umstrittene Bischofsweihe von Arnold Harris Mathew

B) Eine altkatholische Stellungnahme zu den sogenannten "Episcopi vagantes"


 

A) Die umstrittene Bischofsweihe von Arnold Harris Mathew

1. Vorwurf, Fakten und Fragen

1.1. Der Vorwurf

Arnold Harris Mathew (mitunter fälschlicherweise auch Arnold Harris Matthew genannt) taucht in fast jeder Sukzessionsliste der von dem renommierten evangelischen „Sektenspezialisten“ Friedrich-Wilhelm Haack so genannten „Freibischöfe" auf.

Von altkatholischer Seite wird behauptet, daß Mathew in Utrecht eine gefälschte Wahlurkunde vorgelegt und sich so im Jahre 1908 die Bischofsweihe in Utrecht „erschlichen“ habe.

Befassen wir uns zuerst mit einigen Darstellungen der damaligen Ereignisse. Es sollen dazu hier drei kritische Stimmen laut werden.

 

1.2. Verschiedene Darstellungen der Ereignisse

1.2.1. Dr. Urs Küry
Dr. Urs Küry, der Verfasser eines Standardwerkes zur Geschichte der Altkatholischen Kirche, war selbst Bischof der "Christkatholischen Kirche" der Schweiz. Seine Darstellung der damaligen Ereignisse im Zusammenhang mit der Bischofsweihe Mathews ist die - vor allem im Internet - am weitesten verbreitete. Die offizielle Lesart der Altkatholischen Kirche lautet nach Dr. Urs Küry:

Der Engländer Matthew erschlich sich die Bischofsweihe vom Erzbischof von Utrecht unter Vorlegung einer gefälschten Wahlurkunde. Als der Betrug aufgedeckt wurde, wurden die Beziehungen zu ihm sofort abgebrochen.[1]

Daß Küry in seinem Werk den Namen Mathews grundsätzlich falsch als "Matthew" schreibt, wirft allerdings ein ungünstiges Licht auf die Qualität seiner Recherchen.

1.2.2. Friedrich-Wilhelm Haack
Der oben erwähnte Friedrich-Wilhelm Haack schreibt:

Mathew „ist für kurze Zeit mit der anglikanischen Kirche verbunden und wird 1907 durch den RKK-Ex-Priester Richard O’Halloran angesprochen und schließlich von cà 150 „priests und congregations“ zum Bischof gewählt. Am 28.04.1908 wird er in der St. Gertruds-Kathedrale von Utrecht durch Erzbischof Gul, Bischof J.J.van Thiel (Haarlem), Bischof N.B.P. Spit (Deventer) und Bischof J. Demmel (Altkath. Kirche von Deutschland) konsekriert. Nach der Rückkehr nach England stellt Mathew fest, daß O’Halloran ihn bezüglich der 150 „priests and congregations“ belogen hatte. 1910 erklärte er sich in einem Pastoralbrief für unabhängig. 1920 erklärte man die Weihe Mathews seitens der Utrechter Union für „mala fide“ und damit ungültig.[2]

Nach der Version von Haack war Mathew allerdings nicht Betrüger, sondern Betrogener. Man könnte ihm höchstens vorwerfen, allzu leichtfertig O’Halloran geglaubt zu haben, aber keinesfalls, daß er sich selbst die Weihe "erschlichen" habe.

Der Vorwurf großer Leichtfertigkeit träfe aber mindestens ebenso die Utrechter, denn sie hätten demnach offensichtlich gedankenlos und ohne viel zu prüfen eine Bischofskonsekration vorgenommen.
Man müßte fragen, wieso sie sich bei einer so wichtigen Angelegenheit nicht gründlich in England "vor Ort" umgesehen bzw. umgehört hatten? Es gab schon Jahre vor der Weihe Mathews sehr enge Kontakte und sogar Unionsverhandlungen zwischen der Anglikanischen und der Altkatholischen Kirche. Informationen hätte man von ihnen im Zeitalter der Telegraphie bestimmt erhalten können. Auch war eine Reise von Utrecht auf die Britischen Inseln Anfang des 20. Jahrhunderts gewiß kein unüberwindliches Problem.

1.2.3. Edmund Plazinski
Edmund Plazinski schreibt über die damaligen Vorgänge in seinem sehr kritischen Buch „Mit Krummstab und Mitra“:

1896 war unter den römisch- katholischen Gläubigen in England eine altkatholische Bewegung ins Leben getreten, der auch mehrere Priester angehörten. Eine Annäherung an die anglikanische Kirche lehnten sie ab, da sie glaubten, dort würden ihre Anliegen nicht angemessen vertreten. Vor allem hatten sie die Absicht, ihren bisherigen römischen Ritus in der Muttersprache beizubehalten.
Führender Mann dieser altkatholischen Bewegung war der Geistliche Richard O’Halloran, der Verbindung zu den altkatholischen Bischöfen auf dem Festland aufnahm. 1902 richtete er an die holländischen Bischöfe die Bitte, ihn zum Bischof für die altkatholische Kirche Englands zu konsekrieren. Von altkatholischer Seite wurde das Gesuch O’Hallorans eingehend geprüft. Die Auskünfte, die in Utrecht eingingen, stellten ihn nicht gerade in ein günstiges Licht. Es waren mehr persönliche Differenzen mit seinen kirchlichen Oberen, die ihn veranlaßt hatten, sich dieser Sache anzunehmen. So wurde seine Konsekration abgelehnt.
Richard O’Halloran gab nicht auf. Er versuchte in den folgenden Jahren, die Bedenken, die man gegen ihn trug, zu entkräften. 1907 hatte er dann einen anderen Bewerber für das Bischofsamt gefunden. Es war der ehemalige römisch- katholische Priester Arnold Harris Mathew. O’Halloran trat im Dezember 1907 an Mathew heran und eröffnete ihm, daß die altkatholische Bewegung in England, der angeblich rund 250 Geistliche mit ihren Gemeinden angehörten, ihn zum Bischof vorgesehen habe. Mathew nahm dieses Anerbieten an. Er setzte sich selbst mit Utrecht in Verbindung und offerierte ein Dokument - unterschrieben von drei Priestern und drei Laien - aus dem hervorging, daß eine Synode von 17 Priestern und 16 Laien ihn am 18. Februar 1908 zum Bischof gewählt habe.
Mathew war verheiratet. Bis dahin war noch kein verheirateter altkatholischer Priester zum Bischof geweiht worden, obgleich die altkatholischen Kirchen in Deutschland und Österreich schon vorher das Priesterzölibat abgeschafft hatten. Die Bischöfe gaben ihre Zustimmung zu dieser Konsekration. Sie wurde am 28. April 1908 in der St. Gertrudis- Kathedrale zu Utrecht durch Erzbischof Gul unter der Assistenz der Bischöfe van Thiel (Haarlem), Spit (Deventer) und Demmel (Bonn) erteilt.
Arnold Harris Mathew kehrte nach England zurück. Dann aber drang es auch bis Utrecht durch, daß die vermeintliche Ancient Catholic Church in Great Britain mit ihren vielen Gemeinden gar nicht existierte. Mathew war auch nicht von einer ordentlichen Synode gewählt worden, wie er und O’Halloran gleichsam eidesstattlich versichert hatten.
Bischof Mathew zog sich geschickt aus der Affäre. Am 13. Mai 1908 war nämlich im „Guardian“ ein mit „Incredulous“ unterzeichneter Artikel erschienen, in dem das Betrugsmanöver aufgedeckt und die Frage gestellt wurde, ob Mathew nunmehr überhaupt als gültig geweihter altkatholischer Bischof angesehen werden könne. Es liegt der Verdacht nahe, daß der Verfasser des Beitrags O’Halloran selbst war, der sich mit seinem Bischof überworfen hatte. Am 20. Mai 1908 antwortete Mathew in einer Leserzuschrift an die Zeitung, in der er sich selbst als ein Opfer übler Täuschungen hinstellte. Gleichzeitig gestand er dem Erzbischof von Utrecht den wahren Sachverhalt. Die altkatholischen Bischöfe schenkten seinen Versicherungen Glauben und veröffentlichten am 3. Juni 1908 in „The Guardian“ eine Erklärung, in der sie sich vor Mathew stellten und die alleinige Schuld an dem Betrug O’Halloran gaben.

Soweit Plazinski, der in seinem Buch durchaus kein (!) Verteidiger Mathews ist.
Nach seiner Darstellung hatten die altkatholischen Bischöfe schon wenige Wochen nach der Bischofsweihe Mathews Kenntnis von "Ungereimtheiten". Allerdings brachen sie nicht - wie Küry behauptet - "sofort" die Beziehungen zu Mathew ab, sondern stellten sich nach Plazinski öffentlich vor ihn - ganz gewiß nicht leichtfertig und bestimmt auch nicht, ohne die ganze Angelegenheit noch einmal gründlich geprüft zu haben. Noch anderthalb Jahre nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Mathew wurde dieser jedenfalls nachweislich von der altkatholischen Kirche als Teil ihres Episkopats angesehen: Im Oktober 1909 assistierte Mathew mit anderen altkatholischen Bischöfen dem Utrechter Erzbischof Gul bei der Konsekration eines neuen altkatholischen Bischofs.

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Es sollen nun nachfolgend einige Fakten zur Bischofskonsekration von Mathew dargestellt werden:

 

1.3. Fakten

1.3.1. Der angebliche Betrug
Im Mai 1908, wenige Tage nach der am 28. April 1908 erfolgten Weihe Mathews, gab es in der britischen Tageszeitung "Manchester Guardian" eine Diskussion über diese Weihe.
In einer Erklärung der holländischen altkatholischen Bischöfe vom 3. Juni 1908 stellten diese offiziell fest, daß Bischof Mathew in Bezug auf seine Unterstützung durch O’Halloran getäuscht worden war. Sie  sprachen ihn von jeder Mitschuld an den Vorgängen frei und verteidigten die Rechtmäßigkeit seiner Weihe. Außerdem erklärten sie, daß ihr Vertrauen in Bischof Mathew unerschüttert sei, nachdem sie sorgfältig eine große Anzahl von Dokumenten in dieser Frage überprüft hatten. Außerdem empfahlen sie die Amtsführung von Bischof Mathew dem Segen des allmächtigen Gottes und baten die englische altkatholische Kirche und das Volk, Bischof Mathew zu unterstützen.

Ob O'Halloran wirklich bewußt betrogen hatte, soll hier nicht entschieden werden.
Vielleicht war er auch Mathew einfach nur zu optimistisch? Die Zahl der Mitstreiter bei der Errichtung einer altkatholischen Kirche in England war viel kleiner, als erhofft und wohl auch vor der Weihe  von O’Halloran und Mathew in Utrecht angegeben. Vielleicht hat mancher, der ursprünglich beim Aufbau der altkatholischen Kirche in England mitmachen wollte, sich zurückgezogen, als es dann wirklich ernst wurde? Ähnliches ereignete sich 1988 in den Reihen der römisch-katholischen Traditionalisten beim Entstehen der "Petrusbruderschaft". Viele, die vorher ihre Beteiligung zugesagt hatten, zogen ihre Bereitschaft zurück, als dann wirklich "Nägel mit Köpfen" gemacht wurden. Die Zahl derer, die tatsächlich "mitzogen" war letztlich weitaus geringer als die Zahl jener, mit der man ursprünglich gerechnet hatte.

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Mathew war den Anglikanern kein Unbekannter. Haack schreibt, daß Mathew "für kurze Zeit mit der anglikanischen Kirche verbunden" war.
Bei einer Weiheanfrage O’Hallorans 1902 haben die altkatholischen Bischöfe noch bei den anglikanischen Bischöfen nachgefragt, negative Auskünfte erhalten und deswegen eine Weihe abgelehnt. Ob das bei Mathew geschehen ist, ist nicht bekannt. Brandreth schreibt jedoch in seinem Buch „Episcopi Vagantes and the Anglican Church“, daß Mathew seine bevorstehende Weihe dem anglikanischen Erzbischof angezeigt und dies bei diesem großes Mißbehagen ausgelöst hätte.
Wäre
Mathew tatsächlich ein Betrüger gewesen und hätte es die altkatholische Bewegung in England, für die Mathew zum Bischof konsekriert werden sollte, gar nicht gegeben, hätten die Anglikaner als "Leute vor Ort" es bestimmt gewußt und es sich gewiß nicht nehmen lassen, die Utrechter sofort darüber in Kenntnis zu setzen. Am Anfang des 20. Jahrhunderts, im Zeitalter der Telegraphie, wäre das technisch kein Problem gewesen.
Daß die Anglikaner eben das nicht taten, sondern statt dessen die Lambethkonferenz 1908 unmittelbar nach der Weihe Mathews lediglich ihre Bereitschaft bekundete, "mit den altkatholischen Kirchen die freundschaftlichen Beziehungen wieder aufzunehmen", spricht für sich.

Jedenfalls waren noch mindestens anderthalb Jahre nach der Weihe Mathews die Beziehungen zwischen ihm und den anderen altkatholischen Bischöfen nachweislich vollkommen intakt. Er assistierte zum Beispiel am 5. Oktober 1909 zusammen mit den altkatholischen Bischöfen Thiel, Demmel und Spit dem Utrechter Erzbischof Gul bei der Konsekration des „Mariaviten-Bischofs“ Kowalski.
Diese Assistenz Mathews bei einer Bischofsweihe anderthalb Jahre nach seiner eigenen Weihe zeigt jedenfalls, daß Mathew als Teil des altkatholischen Episkopats und seine Gemeinden als englischer Teil der altkatholischen Bewegung angesehen wurden - wenn auch - wie dem altkatholischen Episkopat zu dieser Zeit längst bekannt war -  diese Gemeinden viel kleiner gewesen waren, als wohl bei der Konsekration Mathews angenommen.

1.3.2. Der Bruch

Zum Bruch zwischen Mathew und den altkatholischen Bischöfen kam es erst 1910/11.
Jedoch
nicht aus dem Grund, den Küry angibt ("Betrug"). Der Bruch erfolgte vielmehr, weil Mathew ohne Zustimmung und Assistenz seiner alt-katholischen Bruderbischöfe Bischofsweihen vorgenommen hatte. Der Ablauf stellt sich nach dem "Oud Katholiek" so dar:

1. Dezember 1910 Durch die Utrechter wird  im „Oud Katholiek“ eine Erklärung abgegeben, wonach Mathew durch geheime Bischofsweihen Vereinbarungen mit Utrecht gebrochen hätte.
 
29. Dezember 1910 Mathew erklärte den anderen altkatholischen Bischöfen gegenüber seine Autonomie und Unabhängigkeit.
 
11. November 1911 Eine weitere Erklärung im „Oud Katholiek“ bestätigte den Abbruch der Beziehungen mit Mathew und sein Ausscheiden aus der alt-katholischen Kirche mit Bedauern.
 

Von Betrug, gefälschten Dokumenten oder einer Ungültigkeit der Weihe Mathews war  zur Zeit des Abbruchs der Beziehungen 1910/11 seitens der altkatholischen Kirche (noch) nicht die Rede.

1.3.3. Nach dem Bruch

1913 befaßte sich die Internationale Bischofskonferenz der Utrechter Union mit Mathew. Sie erklärte am 11. September dieses Jahres allerdings lediglich, daß sie nur durch grobe Täuschung bewogen worden sei, Mathew die bischöfliche Konsekration zu erteilen und inzwischen ihre kirchlichen Beziehungen zu ihm als gelöst betrachte.
Es wird jedoch nicht gesagt, daß Mathew getäuscht habe und auch nicht, daß seine Konsekration "ungültig" sei.

Am 20. Dezember 1919 starb Mathew.

Im Jahre 1920 befaßte sich die Internationale Altkatholische Bischofskonferenz (Utrechter Union) wieder mit Mathew. In einer Erklärung vom 29. April 1920 wurde die Weihe Mathews zwar bedauert, aber wiederum tatsächlich nicht für "ungültig" erklärt!
Die Behandlung der Frage nach der Gültigkeit wurde in dieser Erklärung sogar ausdrücklich ausgeschlossen und lediglich erklärt, daß man diese Weihe nicht vollzogen hätte, wenn man vorher über die wahren Tatbestände informiert gewesen wäre.
Allerdings wird Mathew - im Gegensatz zu früheren Stellungnahmen der altkatholischen Bischöfe im
"Manchester Guardian" von 1908 - nun plötzlich selbst als Täuscher dargestellt und nicht mehr als Opfer einer Täuschung. Außerdem wurde 1920 erklärt, daß man mit den von Mathew Konsekrierten und ihren Gemeinschaften in keiner kirchlichen Beziehung stände.

 

1.4. Fragen

Bedenkt man die damaligen Ereignisse, so wie sie auch von durchaus kritischen Stimmen dargestellt werden, kommen einem unwillkürlich einige Fragen. Die wichtigste ist vielleicht die, warum Mathew noch bis Dezember 1910 offensichtlich ganz selbstverständlich als Teil des altkatholischen Episkopats gesehen wurde, obwohl schon kurz nach seiner Bischofskonsekration den anderen altkatholischen Bischöfen Ungereimtheiten im Vorfeld dieser Weihe bekannt waren?
Gibt es vielleicht andere Gründe dafür, daß die altkatholischen Bischöfe sich später von Mathew so harsch distanzierten?

Welche Gründe könnte es für diesen Wandel der altkatholischen Beurteilung der Weihe Mathews geben? Gab es seitens der Altkatholischen Kirche vielleicht handfeste (kirchenpolitische) Gründe, als den später angegebenen, daß man nämlich angeblich erst Jahre nach der Weihe Mathews erfahren hätte, daß Mathew ein Betrüger gewesen sei?

Welches Interesse könnte man überhaupt daran haben, einem bereits Verstorbenen posthum die Gültigkeit seiner Weihe und damit aller von ihm vorgenommenen Amtshandlungen zu bestreiten?
Schauen wir zur Beantwortung dieser Frage in die Kirchengeschichte!

 

1.5. Ungültigkeitserklärung der Weihe eines bereits Verstorbenen

Ein vergleichbarer Vorgang ereignete sich im 9. Jahrhundert in Rom:
Im Januar 897 ließ Papst Stephan VI.
 den bereits verwesenden Leichnam seinen seit neun Monaten toten Vor-Vorgänger Formosus exhumieren, erneut in päpstliche Gewänder kleiden und auf einen Thron setzen. Dann wurde der tote Formosus, der durch einen Diakon vertreten wurde, in einer dreitägigen Prozedur förmlich angeklagt und verurteilt. Das (vorher feststehende) Ergebnis dieser als "Leichensynode" in die Geschichte eingegangenen grausigen Travestie einer Gerichtsverhandlung war, daß sämtliche Amtshandlungen des Formosus und alle von ihm gespendeten Weihen für ungültig erklärt wurden.

Mit diesem makaberen Schauspiel wollte Stephan VI. allerdings nicht den toten Formosus treffen, sondern Lebende! Stephan VI. hatte nämlich handfeste aktuelle (kirchen-)politische Gründe dafür, einem Toten den Prozeß zu machen und die von ihm durchgeführten Amtshandlungen und Weihen für von Anfang an als ungültig erklären zu lassen:
Der als Leiche verurteilte Formosus hatte am 22. Februar 896 Arnulf von Kärnten zum Römischen Kaiser gekrönt. Papst Stephan VI., der Ankläger des Formosus aber war Parteigänger Herzog Lamberts von Spoleto, des damals mächtigsten Mannes Italiens und Konkurrenten um die Kaiserkrone.
Was die posthume Verurteilung des Papstes Formosus und die "festgestellte Ungültigkeit" aller von ihm vorgenommenen Amtshandlungen für den von eben diesem Formosus elf Monate zuvor zum Kaiser gekrönten Arnulf von Kärnten und die von Formosus geweihten Anhänger Arnulfs bedeutet hat, muß hier nicht näher ausgeführt werden.

Zudem galt es für Stephan VI. das kirchenrechtliche Problem seiner "Translation" zu beseitigen. Eine "Translation" ist der Wechsel eines Bischofs auf einen anderen Bischofssitz. Nach damaliger Gepflogenheit durfte ein Bischof seinen Bischofssitz nicht gegen einen anderen eintauschen außer dann, wenn es "nützlich" und "notwendig" war. Verboten war auf jeden Fall ein Wechsel aus Ehrgeiz.
Jemand, der als Bischof eines Bistums auf den Bischofssitz von Rom wechselte und Papst wurde, mußte sich gewiß auch dem Vorwurf stellen, daß er dies nicht aus Gründen der "Nützlichkeit" und "Notwendigkeit", sondern aus Ehrgeiz getan hatte.
Nun waren sowohl der angeklagte tote Papst Formosus als auch der Ankläger Papst Stephan Bischöfe anderer italienischer Diözesen gewesen, bevor sie Bischof von Rom geworden waren: Formosus war zuvor Bischof von Porto und hatte als Papst seinem späteren Ankläger Stephan VI. das Amt eines Bischofs von Anagni übertragen. Von Agagni wechselte Stephan dann auf den Stuhl des Bischofs von Rom.
Sowohl Formosus, als auch Stephan konnte also die Rechtmäßigkeit ihrer Papstwahl nach dem damaligen Kirchenrecht bestritten werden. Dadurch jedoch, daß Formosus nachträglich verurteilt und seine Weihen und Amtshandlungen für ungültig erklärt wurden, hatte der Ankläger Stephan VI. selbst kein „Translationsproblem“ mehr. Denn nun war ja auch seine eigene Ernennung zum Bischof von Angagni durch Formosus  ungültig. Dann aber war er vor seiner Wahl zum Papst nie Bischof gewesen und hatte sich somit auch nicht des Wechsels in ein anderes Bistum schuldig gemacht.

Dieses Beispiel aus der Kirchengeschichte zeigt uns, daß es bei aktuellen kirchenpolitischen Gründen durchaus sinnvoll erscheinen kann (und eben auch schon vorgekommen ist), einem Toten posthum die Gültigkeit seiner Weihe und damit aller von ihm vorgenommenen Amtshandlungen abzusprechen. Natürlich muß eine solche Ungültigkeitserklärung so begründet werden, daß sie wenigstens den Anschein der Rechtmäßigkeit hat, auch wenn man seine wahren Beweggründe vielleicht lieber verschweigt.

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2. Eine mögliche Erklärung für den Wandel der Beurteilung der Konsekration Mathews

Zurück zum Fall Mathew.
Daß die "offizielle" verbreitete Begründung der Distanzierung von seiner Bischofsweihe durch die Altkatholische Kirche kaum stimmen kann, merkt man sehr schnell, wenn man sich mit den Fakten beschäftigt. Es folgt darum hier der Versuch (!), den Wandel in der Bewertung der Weihe Mathews durch die Altkatholische Kirche anders und plausibler zu erklären.

 

2.1. Altkatholiken und Anglikaner am Anfang des 20. Jahrhunderts

Entscheidend scheint in diesem Zusammenhang das Verhältnis von Altkatholiken und Anglikanern gewesen zu sein.
Es hatte seit dem Ende des 19. Jahrhunderts Unionsgespräche zwischen beiden gegeben, die durch die Konsekration Mathews zum altkatholischen Bischof von England 1908 an ein vorläufiges Ende kamen und erst 1920 wieder aufgenommen worden sind.

Natürlich soll und kann ganz und gar nicht bestritten werden, daß ein hervorragendes Motiv jener Bemühungen um Einheit geistlicher Natur war. Die Bestrebungen der altkatholischen Kirche in Deutschland, eine Einigung mit anderen Kirchen herbeizuführen, galten

als ein grosses bereits vom Stifter der christlichen Religion vorausgesagtes, mithin im Willen der göttlichen Vorsehung gelegenes Werk.[3]

Gleichwohl war sowohl für Anglikaner als auch für Altkatholiken ein Zusammengehen damals gewiß auch "kirchenpolitisch" von großem Vorteil!

  1. Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts war die altkatholische Kirche sehr bemüht, in verschiedenen Ländern Europas und in Nordamerika Fuß zu fassen und überall altkatholische Kirchen und Gemeinden zu gründen.
    Das Britische Empire umfaßte zu Beginn des 20. Jahrhunderts ca. ein Viertel der Landfläche der Erde und wuchs nach dem Ersten Weltkrieg durch vom Völkerbund übertragene Mandatsgebiete noch einmal. Fast überall auf der Welt gab es englische (= anglikanische) Gemeinden. Eine Einigung mit den Anglikanern
    öffnete den Altkatholiken mithin weltweit Türen.
     

  2. Aber auch für die Anglikaner war ein Zusammengehen mit den Altkatholiken vorteilhaft:
    Die Entscheidung Papst Leos XIII., daß die anglikanischen Weihen ungültig seien (Brief „Apostoliocae curae et caritatis“  vom 13. September 1896) hatte dazu geführt, daß viele anglikanische Geistliche an der Gültigkeit ihrer Weihen zweifelten. Die Anglikanische Kirche war einer Vereinigung mit den Altkatholiken, deren Bischöfe über jeden (auch römischen!) Zweifel erhaben in der apostolischen Sukzession standen, daher gewiß nicht abgeneigt.

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So vorteilhaft, wie ein Zusammengehen zwischen Altkatholiken und Anglikanern für beide gewesen wäre, gestaltete sich doch die praktische Umsetzung als sehr schwierig: In der Frage, wie man sich zur Anglikanischen Kirche zu verhalten hatte, gingen die Ansichten innerhalb der altkatholischen Bewegung weit auseinander.

Zwar hatte es seit dem Ende des 19. Jh. Unionsgespräche zwischen Anglikanern und Altkatholiken gegeben, doch diese gestalteten sich als schwierig, da nämlich

nach der im Jahre 1889 abgeschlossenen Utrechter Union die altkatholischen Bischöfe nur noch gemeinsam vorgehen konnten, der holländische Episkopat sich aber in einem Gutachten von 1894 noch immer nicht zu einer Anerkennung der anglikanischen Weihen entschließen konnte.[4]

Zu einer für beide Seiten vorteilhaften Union konnte es also nicht kommen, da der altkatholische Episkopat in der Frage der Beurteilung der anglikanischen Weihen (bis 1925) uneins war: Die holländischen altkatholischen Bischöfe erkannten im Gegensatz zu den deutschen und schweizerischen die Weihen der Anglikaner nicht an.

 

2.2. Die versuchte (und gescheiterte) Errichtung einer englischen altkatholischen Kirche

Aus der unterschiedlichen Bewertung der Gültigkeit der anglikanischen Weihen resultierten auch entgegengesetzte Ansichten innerhalb des Altkatholizismus über die Errichtung einer englischen altkatholischen Kirche: Die Deutschen und Schweizer, die die anglikanischen Weihen anerkannten, wollten auf die Errichtung einer englischen altkatholischen Kirche verzichten und neigten statt dessen einer Union mit den Anglikanern zu. Der holländische altkatholische Episkopat hingegen, der bis 1925 die anglikanischen Weihen nicht anerkannte und einer kirchlichen Einheit mit den Anglikanern darum im Wege stand, war wohl eher geneigt, auf die von Plazinski erwähnte altkatholische Bewegung zu setzen, die Ende des 19. Jahrhunderts in England entstanden war. 
Als
O’Halloran 1907/1908 mit angeblich 150 englischen Priestern und Gemeinden im Schlepptau auftauchte und Mathew dazu bewog, sich in Utrecht um eine Bischofsweihe zu bemühen, ließen sich die Utrechter darum sozusagen diese Gelegenheit nicht entgehen.

Der Utrechter Plan zur Errichtung einer altkatholischen Kirche in England schlug jedoch gründlich fehl: Der altkatholische Bischof Mathew trennte sich Ende 1910 mit seinen Gemeinden von der Utrechter Union.

Nach dem Scheitern der Utrechter in England setzte sich bei den Altkatholiken dann offensichtlich der "deutsch-schweizerische Weg" durch: Man verzichteten auf die Errichtung einer eigenen englischen altkatholischen Kirche und setzte nun ganz auf die „anglikanische Karte“.

Problematisch war allerdings jetzt, daß die Anglikaner die Weihe Mathews und den damit verbundenen Versuch der Errichtung einer altkatholischen Kirche in England als unfreundlichen Akt ansahen und ernsthaft verstimmt waren. Küry schreibt in diesem Zusammenhang gar von einer "nicht unbeträchtlichen Entfremdung":

Durch die unglückselige Konsekration von Harry Matthew ... trat zwischen den beiden Kirchen eine nicht unbeträchtliche Entfremdung ein. Trotzdem bekundete die Lambethkonferenz von 1908 von neuem ihre Bereitschaft, mit den altkatholischen Kirchen die freundschaftlichen Beziehungen wieder aufzunehmen.[5]

Zusätzlich zu der bislang eine Union verhindernden Nichtanerkennung der anglikanischen Weihen durch die niederländischen altkatholischen Bischöfe war jetzt also noch ein zweites Probleme gekommen: die 1908 vorgenommene Weihe Mathews zum altkatholischen Bischof von England und die auf dessen Wirken zurückgehenden englischen altkatholischen Gemeinden.

Dennoch gab es Hoffnung: Anscheinend wollten die Anglikaner auch nach der Weihe Mathews nicht alle Brücken zu den Altkatholiken abreißen, wenn auch die von der anglikanischen Lambethkonferenz 1908 angebotene Wiederaufnahme "freundschaftlicher Beziehungen" zweifellos weniger war als eine Fortsetzung von Unionsverhandlungen.

+++

Wie lösten die Altkatholiken das Problem der Konsekration Mathews und der englischen altkatholischen Gemeinden, nachdem sich ihr Bischof und seine Gemeinden von der Utrechter Union ausgeschieden waren?

Küry schreibt:

Die entscheidende Wandlung trat erst nach dem Ersten Weltkrieg ein. Nachdem die Lambethkonferenz von 1920 ihre Bereitschaft zur Wiederaufnahme der Unionsgespräche erneuert hatte ...[6]

Nachdem die Lambethkonferenz 1908 lediglich ihre Bereitschaft zur Wiederaufnahme freundschaftlicher Beziehungen mit der Altkatholischen Kirche erklärt hatte, erneuerte sie 1920 ihre Bereitschaft, die Unionsverhandlungen zwischen beiden wieder aufzunehmen. Es fällt auf, daß diese anglikanische Erklärung im Jahre 1920 ausgesprochen wurde! Es ist eben das Jahr, in dem die Internationale Altkatholische Bischofskonferenz klarstellte, daß sie die Weihe des inzwischen verstorbenen Bischofs Mathew bedauere und mit den von ihm Konsekrierten und ihren Gemeinschaften keinerlei Gemeinschaft hätte.

Mit der Distanzierung von der Weihe Mathews und den englischen Altkatholiken durch die Erklärung der Internationalen Altkatholischen Bischofskonferenz (Utrechter Union) vom 29. April 1920 versuchten die altkatholischen Bischöfe also vermutlich

  1. den in den Augen der Anglikaner außerordentlich unfreundlichen Akt von 1908 sozusagen ungeschehen zu machen und

  2. den kleinen englischen altkatholischen Gemeinden, die sich auf Mathews Wirken zurückführen ließen, theologisch und moralisch Boden unter den Füßen wegzuziehen.

Die "nicht unbeträchtliche Entfremdung" zwischen Anglikanern und Altkatholiken wurde also wahrscheinlich dadurch beendet, indem die Altkatholiken sich deutlich von dem Grund für diese Entfremdung distanzierten: der Bischofskonsekration von Arnold Harris Mathew. Um eine Begründung war man nicht verlegen: Mathew sei angeblich ein Abenteurer gewesen, der die völlig ahnungslosen niederländischen Bischöfe schnöde belogen und betrogen hätte.

+++

Wie sich die niederländischen altkatholischen Bischöfe schließlich doch noch zur Anerkennung der anglikanischen Weihen durchringen konnten, soll und kann hier nicht ausführlich dargestellt werden. Es genügt der Hinweis darauf, daß der Erzbischof von Utrecht am 2. Juni 1925 dem anglikanischen Erzbischof von Canterbury die briefliche Mitteilung machte, daß die niederländische altkatholische Kirche „nach langen Untersuchungen und ernsten Erörterungen“ dazu gekommen sei "ohne jeden Vorbehalt (anzuerkennen), daß die apostolische Sukzession in der Kirche von England nicht unterbrochen wurde".

Als auch der zweite Stein des Anstoßes für die Anglikaner somit beseitigt war, waren die beiden entscheidenden Hindernisse für eine Union ausgeräumt. Einem Zusammengehen zwischen Altkatholiken und Anglikanern stand nichts mehr im Wege.

1931 wurde dann die Kirchengemeinschaft zwischen Anglikanern und Altkatholiken festgestellt. Seitdem nehmen u. a. die in der apostolischen Sukzession stehenden Bischöfe der altkatholischen Kirchen an der Weihe anglikanischer Bischöfe teil (erstmals 1932).
 

2.3. Schluß

Die vorstehende Darstellung der Motive der geänderten Beurteilung der Weihe Mathews durch die Altkatholiken kann natürlich schwerlich "bewiesen" werden. Der hier vorgelegte "Indizienbeweis" hat jedoch den unbestreitbaren Vorteil, daß er viel plausibler ist als die "offizielle Version", die nach den vorliegenden und öffentlich zugänglichen Dokumenten nur aufrecht zu erhalten ist, wenn man äußerst großzügig über Widersprüche und überhaupt über die nachprüfbaren historischen Fakten hinweggeht.

Mancher wird vielleicht gern bei der "offiziellen" Erklärung bleiben, auch wenn sie noch so ungereimt ist. Dies um so mehr, als daß in der Kirchengeschichte über die Anerkennung oder Nicht-Anerkennung kirchlicher Weihen stets viel mehr unter Berücksichtigung aktueller kirchenpolitischer Gesichtspunkte entschieden wurde und weniger unter Beachtung "rein theologisch-dogmatischer" Begründungen.

Wenn aber unser Herr wiederkommen wird, wird Er

ans Licht bringen, was im Finstern verborgen ist, und wird das Trachten der Herzen offenbar machen.

+++

Interessant ist, daß sich neuerdings auf altkatholischer Seite ein Wandel in der Beurteilung der damaligen Vorgänge anzudeuten scheint. So fehlt auf den offiziellen Internetseiten der deutschen Altkatholiken seit einiger Zeit die Seite, auf der die bis dato offiziell gültige altkatholische (Küry-)Version der Vorgänge um die Weihe Mathews vertreten wurde.

Des weiteren hatte die Utrechter Union im Jahre 2006 die kanadische "Old Catholic Church of British Columbia" probeweise als neues Mitglied in die "Utrechter Union" aufgenommen. Der Bischof dieser Kirche hat seine Weihe durch eine über Mathew laufende Sukzessionslinie erhalten. Diese Mitgliedschaft auf Probe wurde inzwischen zwar wieder rückgängig gemacht, die Mathew-Sukzession scheint aber bei dieser Rücknahme keine Rolle gespielt zu haben. Offiziell wurde lediglich bekanntgegeben, daß die "Internationalen Altkatholischen Bischofskonferenz der Utrechter Union" (IBK) "einen Fehler in der Einschätzung einer möglichen gemeinsamen altkatholischen Identität gemacht" habe.



B) Eine altkatholische Stellungnahme zu den sogenannten Episcopi vagantes
 

Eine große Rolle in der Bewertung der sogenannten episcopi vagantes spielt die altkatholische Stellungnahme des ersten Schweizer christkatholischen Bischofs Eduard Herzog († 1924 ). Diese nachfolgend zitierten Grundsätze werden in dem o. g. Buch Kürys im Zusammenhang mit den kurzen Ausführungen zur Weihe Mathews zitiert:

"1. Eine unter falschen Vorgaben und mit Vorweisung gefälschter Dokumente erschlichene Konsekration kann nicht als gültig anerkannt werden, auch wenn der Weiheritus von wirklichen Bischöfen genau vollzogen worden ist.

2. Wenn der Satz gilt: nulla ecclesia sine episcopo (keine Kirche ohne Bischof), so ist umgekehrt auch der Satz anzuerkennen: nullus episcopus sine ecclesia (kein Bischof ohne Kirche). Ein Mann, der von keiner organisierten Kirche nach den für sie maßgebenden Gesetzen zur Bekleidung des Bischofsamtes in aller Form ernannt ist, sondern eigenmächtig und in persönlichem Interesse das Bischofsamt zu erwerben sucht, wird auch dann nicht gültig zum Bischof konsekriert, wenn der Weiheritus genau beobachtet wird."

In diesen beiden Sätzen wird einschlußweise auch das alt-katholische Verständnis der apostolischen Sukzession und des Bischofsamtes ausgesprochen, nämlich: daß beide ohne die Gemeinde (für die sie bestimmt sind) ihr Recht verlieren."
[7]

Dazu ist im Einzelnen folgendes zu sagen:

Zitat: "Eine unter falschen Vorgaben und mit Vorweisung gefälschter Dokumente erschlichene Konsekration kann nicht als gültig anerkannt werden, auch wenn der Weiheritus von wirklichen Bischöfen genau vollzogen worden ist."

  1. Wie oben bereits dargelegt wurde, waren die Utrechter schon wenige Tage nach der im April 1908 erfolgten Konsekration Mathews darüber informiert, daß die Dinge in England nicht so standen, wie man erhofft hatte. Aber noch anderthalb Jahre später akzeptierten sie ihn als Bischof und Mitkonsekrator bei der Konsekration eines altkatholischen Bischofs.

  2. Selbst wenn Mathew seine Konsekratoren bewußt getäuscht hätte – was die Utrechter selbst nach der Veröffentlichung dieser Vorwürfe und erneuter Prüfung nicht glaubten (und auch Haack nicht annimmt) – ist Mathews Weihe dennoch zweifellos gültig. Das zeigt ein Blick in Gen 27: Der Erzvater Jakob „erschlich“ sich unzweifelhaft seinen Segen von Isaak und dennoch war dieser Segen gültig empfangen. Der Erzvater Isaak konnte den Jakob einmal erteilten Segen nicht zurücknehmen, auch wenn Jakob den Segen und die damit verbundene Rechtsstellung zweifellos unter Vertäuschung falscher Tatsachen erschlichen und Isaak diesen Segen unbestreitbar „mala fide“ erteilt hatte.
    Selbst wenn es also 100%ig stimmen sollte, was die Altkatholiken Mathew vorwerfen, wäre dies kein Grund für eine Ungültigkeit dieser Weihe. „Anrüchig“ wäre ein solches Verhalten gewiß, aber nicht die Weihe selbst.

Zitat: "Wenn der Satz gilt: nulla ecclesia sine episcopo (keine Kirche ohne Bischof), so ist umgekehrt auch der Satz anzuerkennen: nullus episcopus sine ecclesia (kein Bischof ohne Kirche)."

Das ist nichts weiter als theologische Rabulistik.

Wenn zum Beispiel der Satz gilt „Kein Umtausch ohne Kassenbon“, so ist deswegen noch lange nicht der Satz anzuerkennen: „Kein Kassenbon ohne Umtausch“.
Oder: Wenn der Satz gilt: „Kein fahrendes Auto ohne Motor“, gilt noch lange nicht: „Kein Motor ohne fahrendes Auto" usw.
 

Zitat: "Ein Mann, der von keiner organisierten Kirche nach den für sie maßgebenden Gesetzen zur Bekleidung des Bischofsamtes in aller Form ernannt ist, sondern eigenmächtig und in persönlichem Interesse das Bischofsamt zu erwerben sucht, wird auch dann nicht gültig zum Bischof konsekriert, wenn der Weiheritus genau beobachtet wird."

  1. " Ein Mann ... der von keiner organisierten Kirche nach den für sie maßgebenden Gesetzen zur Bekleidung des Bischofsamtes in aller Form ernannt ist ..."
    Daß die Altkatholiken im Nachhinein solche These zur Begründung der Ungültigkeit der Weihe Mathews bemühen, ist - mit Verlaub gesagt - unaufrichtig. Eine Forderung, wie Herzog sie hier post festum aufstellte, wäre im vorliegenden Fall gar nicht erfüllbar gewesen:

    Sollten die Utrechter 1908 wirklich erwartet haben, eine in England "organisierte Kirche" würde jemanden "nach den für sie maßgebenden Gesetzen zur Bekleidung des Bischofsamtes in aller Form" ernennen und ihn anschließend nach Utrecht lediglich zum "Abholen" einer Bischofsweihe schicken?
    So dumm und blauäugig waren die niederländischen altkatholischen Bischöfe bestimmt nicht. Von ihnen hat gewiß damals niemand angenommen, daß die "priests and congregations", für die man Mathew zum Bischof weihte, im Auftrag einer in England "organisierten Kirche" handeln würden.
    Hätte Mathew 1908 in Utrecht behauptet, von einer "organisierten Kirche nach den für sie maßgebenden Gesetzen zur Bekleidung des Bischofsamtes in aller Form ernannt" worden zu sein, wären die Utrechter
    auf einen solch plumpen Schwindel sicher nicht hereingefallen. Von welcher in England "organisierten Kirche" wäre denn auch eine solche Ernennung "in aller Form" zu erwarten gewesen? Von den Anglikanern? Den Katholiken? Den Methodisten? Oder gar den Baptisten, Quäkern oder der Heilsarmee?

    Trotzdem "wollte" man in Utrecht diese Weihe. Warum? Weil man damals auf altkatholischer Seite gewiß nicht an eine "organisierte Kirche", sondern an eine "noch zu organisierenden Kirche" dachte! Etwa an Gruppen unzufriedener englischer Katholiken oder an Anglikaner mit Weihegültigkeitszweifeln, die sich der altkatholischen Bewegung anschließen wollten. Diese Bewegung war zwar keine "organisierte Kirche", aber man hoffte, durch die Bischofsweihe Mathews einer noch zu organisierenden englischen altkatholischen Kirche auf die Beine helfen zu können und diese zu einer "organisierten Kirche" werden zu lassen.
    Nach
    dem Scheitern dieser Pläne Jahre später zu verlangen, daß Mathew von einer "organisierten Kirche nach den für sie maßgebenden Gesetzen zur Bekleidung des Bischofsamtes in aller Form" hätte ernannt werden müssen, ist nicht aufrichtig.
     

  2. "... eigenmächtig und in persönlichem Interesse ..."
    Mit der These, daß ein "eigenmächtig und in persönlichem Interesse" empfangenes Sakrament "nicht gültig" empfangen sei, begibt man sich auf theologisches Glatteis.
    Soll etwa tatsächlich für den gültigen Empfang eines Sakramentes erst ein ausgesprochenes Desinteresse an der zu empfangenden Gnade notwendig sein?
    Handelt zum Beispiel jemand, der sich taufen läßt, um gerettet zu werden, nicht auch "in persönlichem Interesse"? Sollte seine Taufe deswegen nicht gültig empfangen sein?
    Was ist mit den sogenannten Zwangstaufen Karls des Großen? Viele Sachsen ließen sich im 8. Jahrhundert aus "persönlichem Interesse" taufen, nämlich um ihr leibliches Leben zu retten.
    Oder: Wie sind die Taufen etlicher westeuropäischen Juden des 19. und beginnenden 20. Jh. zu bewerten. Vielleicht haben viele von ihnen nicht aus religiöser Einsicht, sondern "in persönlichem Interesse" um die Taufe nachgesucht, nämlich um sich zu assimilieren? Waren diese Juden und die Sachsen des 8. Jh. nicht getauft, obwohl der Taufritus genau beobachtet wurde?

    Geht man nicht in "persönlichem Interesse" zu einer Beichte? Ist eine solche Beichte nichtig und die dort empfangene Vergebung der Sünden deswegen ungültig empfangen?
     

  3. "... das Bischofsamt zu erwerben sucht ..."
    Ist das Streben nach der bischöflichen Würde und Bürde verwerflich? Der Apostel Paulus schreibt immerhin an Timotheus: "Wenn jemand ein Bischofsamt begehrt (orégetai), der begehrt (epithymei) eine hohe Aufgabe." (1 Tim 3,1)

    - orégomai: sich ausstrecken; (an)streben, begehren.
    -
    epithymei: begehren, verlangen

    Für den Apostel Paulus scheint es jedenfalls kein grundsätzliches Problem zu sein, daß jemand ein kirchliches Amt "zu erwerben sucht".

    Wer will sagen, wie viele von den "anerkannten" altkirchlichen oder mittelalterlichen Bischöfen „eigenmächtig und in persönlichem Interesse das Bischofsamt zu erwerben“ suchten? Sind alle diese Bischöfe nicht gültig zum Bischof konsekriert worden, obwohl der Weiheritus genau beobachtet wurde?

    Sollen Konsekratoren verpflichtet sein, in menschliche Herzen blicken zu können? Der werfe den ersten Stein, der immer und überall aus ganz und gar reinen und edlen Motiven handelt.
     

Zitat: "In diesen beiden Sätzen wird einschlußweise auch das alt-katholische Verständnis der apostolischen Sukzession und des Bischofsamtes ausgesprochen, nämlich: daß beide ohne die Gemeinde (für die sie bestimmt sind) ihr Recht verlieren."

  1. Die Anwendung dieses Grundsatzes ist für die altkatholischen Kirchen selbst problematisch! Wäre es nämlich wirklich so, wie hier behauptet wird, wären auch die Bischofsweihen aller altkatholischen Bischöfe null und nichtig!
    Deren apostolische Sukzession und Bischofsamt geht nämlich auf einen "Bischof ohne Kirche" zurück, also auf einen Bischof, dessen apostolische Sukzession und Bischofsamt bei Anwendung dieses Grundsatzes ihr Recht verloren hätten:
    D
    er Bischof, auf den alle altkatholischen Bischöfe ihre apostolische Sukzession und ihr Bischofsamt zurückführen, war nämlich der 1719 zum römisch-katholische Titularbischof von Askalon geweihte Dominique Marie Varlet (1678 -1742).
    Varlet war jedoch schon 1719 kurz nach seiner eigenen Bischofsweihe durch
    seine Kirche von seinem bischöflichen Amt suspendiert worden und mithin ohne Gemeinde, für die sein Bischofsamt bestimmt war!
    Schon als er 1724 den ersten altkatholischen Erzbischof von Utrecht weihte, tat er dies also als ein Mann, dessen apostolische Sukzession und Bischofsamt nach den von Herzog später aufgestellten altkatholischen Grundsätzen ihr Recht verloren hätten.
    Da die ersten drei altkatholischen Erzbischöfe von Utrecht starben, bevor sie selbst Bischöfe geweiht hatten, weihte Varlet später auch 1725 den zweiten, 1734 den dritten und 1739 den vierten altkatholischen Erzbischof von Utrecht. Zum Zeitpunkt dieser Weihen war Varlet jedoch nicht mehr nur ohne eigene Gemeinden, für die sein Bischofsamt bestimmt war, sondern inzwischen sogar von seiner Kirche schon längst exkommuniziert worden.
    Der vierte von Varlet geweihte "altkatholische" Erzbischof von Utrecht weihte
    nach dessen Tod weitere Bischöfe, um die apostolische Sukzession der inzwischen von Rom unabhängigen niederländischen Kirche sicherzustellen.
    Wenn - wie von altkatholischer Seite später behauptet - tatsächlich die apostolische Sukzession und das Bischofsamt tatsächlich "ohne die Gemeinde (für die sie bestimmt sind) ihr Recht verlieren", hätte Varlet alle vier von ihm vorgenommenen Weihen altkatholischer Bischofe nicht vornehmen dürfen - und auch gar nicht können. Denn in diesem Falle hätten auch sein eigenes Bischofsamt und apostolische Sukzession ihr Recht verloren, als ihm schon vor der ersten Weihe eines Utrechter Erzbischofs die Gemeinden genommen wurden, für die sein Amt bestimmt war.
    Dann aber ständen alle altkatholischen Bischöfe selbst nicht in der apostolischen Sukzession.
     

  2. Daß die apostolische Sukzession und das Bischofsamt „ohne die Gemeinde (für die sie bestimmt sind) ihr Recht verlieren“, werden die in der Verwaltung an der römischen Kurie oder anderen Stellen tätigen Titularbischöfe gewiß nicht gerne hören. Die sind ja in der Regel von vornherein für ein untergegangenes und nicht mehr real existierendes Bistum geweiht worden. Die Diözesen, für die ihr Bischofsamt bestimmt und für die sie geweiht wurden, gibt es realiter überhaupt nicht. Zwei Beispiele:

  1. Piero Marini, von 1987 bis 2007 der Zeremoniar für die Liturgischen Feiern des Papstes, wurde 1998 zum Titularbischof von Martirano geweiht.
    Es steht dem Autor dieser Zeilen ganz und gar nicht zu, zu diskutieren, ob ein Zeremonienmeister wirklich eine Bischofsweihe braucht (selbst wenn es sich um den des Papstes handelt) oder ob es hier vielleicht nur um den hohen Titel geht oder eine menschliche Ehrung. Jedenfalls handelte es sich hier um eine Bischofsweihe, die jemand erhielt, ohne für bischöflich-pastorale Aufgaben in einer Diözese vorgesehen zu sein.
    Ist deswegen Piero Marini unrechtmäßig ein Bischof? Ist er überhaupt ein Bischof? Sieht die Altkatholische Kirche in Piero Marini nicht mehr als einen "Vaganten"?
     

  2. Am 3. Juli 2009 wurde Giorgio Corbellini, bis dato Vize-Sekretär des vatikanischen Governatorats, zum Präsidenten des Päpstlichen Arbeitsamtes bestellt. Das "Vatikanische Arbeitsbüro" regelt die Fragen von Gehaltszahlungen, Alterspensionen und Berufswechsel. Giorgio Corbellini wurde gleichzeitig mit seiner Ernennung zum Präsidenten des vatikanischen Arbeitsamtes auch zum Titularbischof von Abula ernannt und am 12. September 2009 von Benedikt XVI. zum Bischof geweiht.
    Auch hier seien wieder (unter der anerkannten Voraussetzung, daß es Außenstehenden nicht zusteht, darüber zu befinden,
    ob der Leiter eines Arbeitsamtes tatsächlich ein geweihter Bischof und Apostelnachfolger sein muß) einige Fragen erlaubt: Ist Giorgio Corbellini für die Altkatholische Kirche das, was sie einen "Vaganten" schimpft? Hat die apostolische Sukzession und das Bischofsamt des Giorgio Corbellini tatsächlich ihr Recht verloren, da er ja nicht Bischof mehrerer wirklich existierender Gemeinden wurde. Ist Corbellini also für Altkatholiken ein unrechtmäßiger Bischof? Ist er für sie überhaupt ein Bischof?

Natürlich wird die Altkatholische Kirche aus kirchenpolitischer Opportunität und diplomatischer Rücksicht auf die große Römisch-Katholische Kirche sich sehr davor hüten, Piero Marini, Giorgio Corbellini und den anderen in der vatikanischen Verwaltung tätigen Titularbischöfen die Gültigkeit ihrer Bischofsweihe abzusprechen. Man wird vielleicht ihre Bischofsweihen allerhöchstens hinter vorgehaltener Hand als "problematisch" bezeichnen. Kleinen und unbedeutenden Gruppen gegenüber scheint man sich da weniger Zurückhaltung aufzuerlegen.

  1. Auch die reisenden Missionsbischöfe, die in Mitteleuropa am Ausgang der Antike und Beginn des Mittelalters ohne festen Bischofssitz und Gemeinden umherzogen, um zu missionieren und kirchliche Strukturen aufzubauen, wären über den altkatholischen Lehrsatz, daß apostolische Sukzession und Bischofsamt ohne die Gemeinde, für die sie bestimmt sind, ihr Recht verlieren, nicht erfreut gewesen.
    Einer dieser Bischöfe war zum Beispiel der heilige Kilian († 689 oder 697), der bei seinem Papstbesuch als Bischof tituliert wurde. Er war als „Reise-" bzw. "Wanderbischof" ("episcopus vagans") keinem bestimmten Bistum  zugeordnet und ohne konkrete Gemeinden, für die sein Amt von vornherein bestimmt war.
    Auch der heilige Pirmin († 753) war ein solcher Wanderbischof bzw. echter "episcopus vagans".
    Nach altkatholischer Lehre wären der hl. Kilian oder der hl. Pirmin aber nicht nur unrechtmäßige Bischöfe, sondern überhaupt keine Bischöfe gewesen. 

Matthias Niche


[1]
Urs Küry: „Die Altkatholische Kirche. Ihre Geschichte, ihre Lehre, ihre Anliegen“. Ergänzte und mit einem Nachtrag versehene 3. Auflage. Seite 97.
Dr. Urs Küry  war Professor an der Universität Bern und ehem. Bischof der Christkatholischen Kirche der Schweiz.

[2]
Friedrich-Wilhelm Haack: „RELIGION UND DEKORATION. Freibischöfe - Neo-Orden - Vagantenpriester - Werkbuch freibischöfliche Amtsträger und Institutionen. Texte, Überlegungen und Informationen zu einem Randproblem des Christentums.“ MATERIAL-EDITION 30. 1. Auflage München 1990. Seite 183f.

[3]
Protokoll der 2. Session der Nationalsynode der schweizerischen Christkatholischen Kirche. 1876

[4]
Küry, a.a.O. Seite 109

[5]
 Küry, a.a.O. Seite 109

[6]
Küry, a.a.O. Seite 109

[7]
Küry, a.a.O. Seite 97