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Der Streit um die Frauenordination im Luthertum als  paradigmatischer Dogmenkonflikt

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Wir bringen nachfolgend einige Auszüge aus dem in "Lutherische Beiträgen" veröffentlichten Aufsatz "Der Streit um die Frauenordination im Luthertum als paradigmatischer Dogmenkonflikt" von Dr. Armin Wenz. Dadurch möchten wir dazu ermuntern, den vollständigen Artikel hier zu lesen. Wir empfehlen zudem ausdrücklich, die ausgezeichnete vierteljährlich erscheinende Zeitschrift "Lutherische Beiträge" regelmäßig zu beziehen.

In "Der Streit um die Frauenordination im Luthertum als paradigmatischer Dogmenkonflikt" beleuchtet der Autor Dr. Armin Wenz "zunächst die materialdogmatische Dimension des Konflikts um die Frauenordination", "um anschließend danach zu fragen, wie es innerhalb der lutherischen Kirche zu solch gegensätzlichen Positionen kommen kann. Denn materialdogmatische Entscheidungen setzen jeweils fundamentaltheologische Prämissen in der Hermeneutik bzw. im Schriftverständnis voraus und zeitigen zugleich ekklesiologisch-eschatologische Konsequenzen, wenn sie zum Ausschluß anderslautender Positionen führen. Insofern sollen die folgenden Ausführungen dazu dienen, die ganze Tragweite des aufgebrochenen Konflikts zu ermessen."


 

... Appolds Sprache ist gezeichnet von einer Geschichtsaxiomatik, wie es für weite Bereiche der heutigen protestantischen Theologie typisch ist. Widerstand gegen die Frauenordination ergeht "immer noch"; der Weg zum ersehnten Ziel ist "in manchen Fällen" "noch nicht" abgeschlossen, In einigen wird er sogar "zurückgegangen". Solche Ausdrucksweise offenbart ein soteriologisch aufgeladenes prozessuales Geschichtsbild, das aber eigenartiger Weise geraden den von Appold an den Pranger gestellten rückfällig gewordenen oder rückständig gebliebenen Kirchen nicht mehr plausibel zu machen ist. Das hängt damit zusammen, daß die Auseinandersetzung der Frauenordination auch ganz anders wahrgenommen werden kann, nämlich nicht als Fortschritt in eine heile Zukunft, sondern als paradigmatischer Dogmenkonflikt, in dem zentrale Aspekte von Kirche und Theologie berührt sind, worauf vor Jahren schon der bayerische Bischof Dietzfelbinger hingewiesen hat.
    Allerdings wird diese Wahrnehmung von den Verfechtern des prozessualen Denkens geflissentlich bekämpft. Das läßt sich gerade in den Kirchen beobachten, in denen der Streit noch im Gange ist, bzw. der Weg zur Frauenordination "noch nicht" abgeschlossen ist, die sich also gleichsam noch in einer anderen "Phase" des "Prozesses" befinden. Betrachtet man die Debatte innerhalb der SELK und innerhalb des LWB, so kann man nämlich eine interessante Entdeckung machen. Dort, wo die Frauenordination noch nicht eingeführt ist, wird behauptet, ein solcher Schritt wäre ein Adiaphoron und würde das Evangelium keineswegs berühren, daher auch nicht kirchenspaltend wirken. Dort aber, wo die Frauenordination eingeführt worden ist und die widerstrebende Stimmen nicht verstummen wollen, ergehen bisher in der Geschichte der Kirche nie dagewesene Verwerfungen. Dabei kristallisiert sich ein konfessions- und länderübergreifender neuer "ökumenischer" Konsens heraus. Denn das Damnamus gegen die Kritik an der Frauenordination erklingt im Anglikanismus ebenso wie im Luthertum, in Skandinavien wie in Deutschland. ...


 

... Die Rechtfertigung der Frauenordination hat in weiten Bereichen lutherischer Theologie zu tiefgreifenden Modifikationen in der Lehre geführt, die vom Amtsverständnis über die Schöpfungstheologie bis zum Gottesbild reichen. Damit soll nicht gesagt sein, daß alle Befürworter der Frauenordination alle Paradigmenwechsel auf diesen Gebieten mittragen.
... So wird das kirchliche Predigtamt von prominenten Befürwortern des Frauenpfarramts lediglich als Funktion oder Ausfluß des Priestertums aller Gläubigen gesehen. ... Das Amt wird demnach als um des Friedens in der Kirche nötige Ordnung angesehen. Die Rückbindung an das apostolische Amt oder gar an die Einsetzung des Amtes durch Christus selbst wird problematisiert oder schlicht geleugnet. Entsprechend kann auch keine Rede von einer repraesentatio Christi durch den Amtsträger bei der Amtsausübung sein. Die Frage nach der Ausübung des Pfarramtes durch Frauen wird daher ausschließlich von dem Kriterium der "Gleichstellung" oder "Gleichberechtigung" her beantwortet. ... Von mit dem Evangelium unlöslich verbundenen und daher auch heute verpflichtenden apostolischen Weisungen kann in dieser Sicht keine Rede sein. Sie werden als zeitbedingte Momentaufnahmen neutralisiert. Die konkrete Ausgestaltung der Evangeliumsverkündigung ist dem Gutdünken der Kirche in ihrer „evangelischen“ Freiheit anheimgestellt. Das Evangelium aber wird durch sachkritische De- und Rekonstruktion nachgerade zu einem Gleichstellungsmanifest. ...

    Die Ablehnung der Frauenordination gründet hingegen zumindest bei ihren lutherischen Vertretern in der Wahrnehmung der Einsetzung des kirchlichen Amtes durch Christus selbst, wie es im lutherischen Bekenntnis bezeugt wird und in der Wahrnehmung der biblischen aussagen zur Schöpfung des Menschen als Mann und Frau in der Gleichheit der Rechte bei Unterschiedenheit der Gaben und Berufungen. Ein entscheidender Gesichtspunkt dabei ist der trinitätstheologisch-heilsgeschichtlich verankerte Aspekt der repraesentatio, der anthropologische Implikationen in sich trägt. So wird die Einheit von Schöpfung und Erlösung bzw. Schöpfungsordnung und Erlösungsordnung ebenso betont wie der Zusammenhang von Gottesbild (Gott als Vater; Sendung des Sohnes) und Hirtenamt (Sendung der Apostel durch den Sohn; Weitergabe des Amtes an männliche Bischöfe bzw. Presbyter). ... die apostolischen Weisungen fürs Amt (lassen sich) gleichsam als Ergebnis der göttlichen Heilsökonomie verstehen, weshalb sie keineswegs als zeitbedingt qualifiziert werden können, sondern die Kirche bleibend verpflichten. ...


 

Der nicht nur bei Appold zu hörende geschichtstheologisch begründete Vorwurf an die Frauenordinationsgegner, "zurückgeblieben" zu sein wiederholt sich in fundamentaltheologischer Hinsicht sowohl in der Auseinandersetzung um den rechten Schriftgebrauch als auch im Streit um die Frage nach de Katholizität, der Traditions- oder Bekenntnisgemäßheit der Frauenordination.

So wird den Gegnern der Frauenordination vorgeworfen, sie befleißigten sich eines fundamentalistischen Schriftverständnisses[1] bzw. sie argumentierten nach der barocken "dicta probantia"-Methode[2] , was heute, im Zeitalter der Historisch-Kritischen Methode, nicht mehr als angemessener Schriftumgang angesehen werden könnte. Gegen dogmatische Festlegungen wird auf die grundlegende Vielfalt der biblischen „Traditionen“ verwiesen, „die gerade in ihrer Verschiedenartigkeit und Zeitverflochtenheit gelesen sein wollen“. ... Läßt man sich vom Fundamentalismusvorwurf nicht abschrecken von einem eigenständigen Blick in die schrifttheologischen Ausarbeitungen der lutherischen Theologen, die die Frauenordination ablehnen, so stellt man fest, daß von einem undifferenzierten Gebrauch vom Kontext isolierter „dicta probantia“ nicht die Rede sein kann. ...

Betrachtet man dagegen den Schriftgebrauch der Frauenordinationsbefürworter, so findet man zwar auch hier Beteuerungen, die Schrift als Gotteswort anzusehen. Daß dies jedoch ganz anders verstanden wird als in der lutherischen Tradition, wird daran deutlich, daß beim faktischen Schriftgebrauch immer wieder ein charakteristischer „Subjektwechsel" festzustellen ist. Die Rede ist nicht von göttlichen Setzungen, sondern von jeweils zeitbedingten  „Ordnungsstrukturen“. Das Hirtenamt gilt nicht als Stiftung Christi, die seine Apostel für die nachapostolische Zeit gleichsam an die Bischöfe und Presbyter „tradieren“, sondern die Rede ist von Konzeptualisierungen kirchlicher Ämter. An die Stelle des Gegenübers von Herr und Kirche, von Haupt und Leib, von Gebot und Gehorsam tritt somit das Konzept der traditionsgeschichtlichen Entwicklung, das die neutestamentlich erreichten Entwicklungsstufen als zeitbedingte Varianten, keineswegs aber die weitere Christenheit verpflichtende Wegmarken ansehen kann.
Ja, man kann durchaus fragen, ob denn die Polemik gegen die „dicta-probantia“-Methode nicht in Wirklichkeit auf die Frauenordinationsbefürworter selber zurückfällt. Denn die Art und Weise, wie man etwa Schriftstellen wie Gal 3,28 aus dem Kontext (in dem es um ein Lehren im Gottesdienst oder eine öffentliche Ausübung des Hirtenamtes gerade nicht geht) herausreißt und gegen vermeintlich illegitime innerkanonische Fehlurteile zum Verhältnis von Mann und Frau in der Amtsfrage ausspielt, spricht für sich. ...
Auch (insbesondere in der Verwendung von Lutherzitaten) entdeckt man immer wieder die völlig unbedarfte Verwendung der den jeweiligen Kontext ignorierenden „dicta-probantia“-Methode.


 

Der Dissens in der Bewertung der Schrift- und Traditionsgemäßheit der Frauenordination offenbart zwei gegensätzliche Herangehensweisen an Schrift und Tradition. Er liegt mithin auf dem Gebiet der Hermeneutik. Auf der einen Seite haben wir das Konzept eines traditionsgeschichtlichen Prozesses, der in seiner Verbindlichkeit mit Abschluß des Kanons keineswegs an sein Ende gekommen ist, sondern zumindest in dieser Frage erst mit Einführung der Frauenordination an sein Ende – seinen autoritären und nicht revidierbaren Abschluß – kommen kann. Die Schrift bietet jenseits der „Mitte des Evangeliums“ eine Vielzahl zeitbedingter Traditionsbildungen. Diese Sichtweise führt zu dem beobachteten fortwährenden Subjektwechsel bei der Wahrnehmung der biblischen Inhalte. Die Herausbildung des Amtes ist eine menschliche Konzeptualisierung, nicht Gebot und Wirkung Christi oder seines Geistes. Die „Mitte des Evangeliums“ versetzt die heutige Kirche wiederum in die Freiheit, selber zu zeitgenössischen Lösungen der kirchlichen Lebensfragen zu finden. Es geht dabei keineswegs um sachliche („dogmatische“) Wiedererkennbarkeit oder gar Identität mit früheren Stadien des Prozesses. Vielmehr reicht es, die eigenen Transformationen als Wirkungen des Evangeliums plausibel zu machen. Diese Wirkung besteht in erster Linie darin, die äußeren Formen und Lebensäußerungen der Kirche der heutigen Zeit anzupassen.
    Im Hintergrund dieses Ansatzes steht ein binäres bzw. dualistisches Wirklichkeitsverständnis. Das Evangelium kommt einer letztlich überhistorischen Idee sehr nahe, die von ihren kanonisch verbürgten geschichtlichen Ausformungen getrennt werden kann. Da aber die Geschichtlichkeit für das Evangelium von Christus ein konstitutiver Faktor ist, weil göttlicher Inhalt (bzw. göttliche Person) und irdisch-geschichtliche Form kraft der Inkarnation nicht mehr voneinander zu trennen sind, hat die ausdrückliche Kritik an seinen neutestamentlich tradierten Ausformungen Rückwirkung auf das Evangelium selbst. ...
    Das aber hat unmittelbare rechtfertigungstheologische Konsequenzen, die ebenfalls das Evangelium zentral treffen. Denn wird eine wie auch immer geartete „Mitte des Evangeliums“ von den mit dem Evangelium verbundenen Mandata Christi und seiner Apostel isoliert, so wird letztlich das Werk des Herrn Christus ersetzt durch das Werk der Kirche. Das Ergebnis ist ein Konstruktivismus, wie er in Teilen der postmodernen Sprachphilosophie weit verbreitet ist. Man lebt, so schreibt der Romanist Gumbrecht zu diesem Konstruktivismus, in der Überzeugung, „der Mensch könne alles – vom ‚Geschlechtlichen‘ über die ‚Kultur‘ bis hin zur ‚Landschaft‘ – nach Belieben ohne weiteres ummodeln, denn alles sei ‚doch bloß eine menschliche Konstruktion‘.“ Am Rande sei vermerkt, daß dieser Konstruktivismus nicht nur hinter dem gesellschaftspolitisch dominierenden „Gender Main-Streaming“, sondern auch hinter der mit dieser Bewegung verbundenen kirchlichen Kapitulation gegenüber der Homosexuellenbewegung steht, wie weit immer diese Kapitulation auch im Entwicklungsprozeß schon fortgeschritten sein mag.
    Ein solcher Konstruktivismus ist bereits von der Reformation in der Auseinandersetzung mit dem Schwärmertum in all seinen Gestalten mit Nachdruck um des Evangeliums willen bekämpft worden.


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[1] Es ist interessant, wie sich dieses Argument auf die sogenannte Diskussions- oder Streitkultur auswirkt. Denn auf ernsthafte Sachargumente von Theologen, von denen man sowieso schon weiß, daß sie Fundamentalisten oder verbohrte Dogmatiker sind, braucht man gar nicht einzugehen.

[2] dicta probantia = biblische Beweisstellen, auf die sich ein Glaubenssatz gründet, oder aus denen er hergeleitet wird