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Einige Gedanken zur Beichte

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1. Einleitung
2. Die biblische Begründung der sakramentalen Beichte
3. Wer hat die Vollmacht, Beichte zu hören?
4. Andere Möglichkeiten, Vergebung zu erhalten
4.1. Taufe
4.2. Gebet
4.3. Die Allgemeine (= Gemeinsame) Beichte
4.4. Kommunion
5. Die Abschaffung der Privatbeichte durch Pietismus und Aufklärung
6. Schluß
6.1. „Schwierigkeiten“
6.2. Gefahren und Chancen.

 

1. Einleitung

„Die Evangelische Kirche hat die Beichte abgeschafft.“ Diese falscher Satz ist mir wiederholt begegnet. Freilich: So falsch ist er allerdings doch nicht, wie wir später noch sehen werden.
„Katholiken müssen zur Beichte gehen. Evangelische nicht.“ Auch hier handelt es sich um ein Vorurteil, das nicht dadurch besser wird, daß es weit verbreitet ist. Dennoch: Auch in diesem Satz ist ein Körnchen Wahrheit vorhanden.

Zuvor müssen wir uns jedoch darüber verständigen, worüber wir reden, wenn wir hier das Wort „Beichte“ gebrauchen.
Der Begriff „Beichte“ ist vom althochdeutschen Wort bigiht = Bekenntnis abgeleitet. „Was ist die Beichte? Die Beichte begreift zwei Stücke in sich: eins, daß man die Sünden bekenne, das andere, daß man die Absolution oder Vergebung vom Beichtiger empfange als von Gott selbst.
[1]
Wir reden demnach hier von der sakramentalen Einzelbeichte, in der das Sündenbekenntnis eines einzelnen Beichtenden erfolgt und die Sünden durch einen dazu bevollmächtigten Hirten vergeben oder behalten werden. Manchmal wird sie auch „Privatbeichte“ oder „Ohrenbeichte“ genannt.
Die Rede ist nicht vom Sündenbekenntnis eines Einzelnen vor Gott (Herzensbeichte) oder vom Sündenbekenntnis der ganzen Gemeinde im Gottesdienst (Allgemeine Beichte).

„Katholiken müssen zur Beichte gehen. Evangelische nicht.“ Stimmt das? Der katholische Christ wird in der Tat durch die Kirche angehalten, wenigstens einmal im Jahr in der österlichen Zeit das Sakrament der Versöhnung und die Eucharistie zu empfangen. Im Jahre 1215 legte das IV. Allgemeine Konzil im Lateran in Rom fest:

Jeder Gläubige beiderlei Geschlechts soll ... wenigstens einmal im Jahr all seine Sünden allein dem eigenen Priester getreu beichten ...: andernfalls soll er sowohl lebend am Betreten der Kirche gehindert werden als auch sterbend des christlichen Begräbnisses entbehren.[2]

Diese Bestimmung, wenigstens einmal im Jahr alle Sünden vor einem Priester zu bekennen, anderenfalls man exkommuniziert sei, stieß später auf die Kritik der Reformatoren. Ein entsprechendes Gebot gab und gibt es darum für Protestanten nicht. Ehe nun aber jemand erleichtert seufzt: „Dem Luther sei Dank!“ nehme er zur Kenntnis: die Einzelbeichte wurde durch die lutherische Reformation nicht abgeschafft. Einige Worte Luthers sollen darum zitiert werden. Sie stehen im Großen Katechismus, der immerhin eine offizielle lutherische Bekenntnisschrift und darum auch offizielle protestantische Lehre ist.

Willst du es aber verachten und so stolz ungebeichtet hingehen, so schließen wir daraus das Urteil, daß du kein Christ bist und auch nicht in den Genuß des Sakraments [des Abendmahls] kommen sollst; denn du verachtest, was kein Christ verachten soll und bewirkst damit, daß du keine Vergebung der Sünden bekommen kannst. Und es ist ein sicheres Anzeichen dafür, daß du auch das Evangelium verachtest. Kurz, wir wollen von keinem Zwange wissen; wer aber unsere Predigt und Ermahnung nicht hört und befolgt, mit dem haben wir nichts zu schaffen; der soll auch nichts vom Evangelium haben. ... Wenn ich daher zur Beichte ermahne, so tue ich nichts anderes, als daß ich ermahne, ein Christ zu sein.[3]

Luther findet hier harte Worte für Beichtverächter, die ihre Freiheit mißverstanden und mißbrauchten.

Auf Luther kann sich jedenfalls nicht berufen, wer die sakramentale Beichte verachtet.

Mit solchen Beichtverächtern hatte er sein Leben lang Probleme, wie ein kurzer Auszug aus seinen „Tischreden“ zeigt:

Bei den Schwärmern gelten diejenigen als die besten Prediger, die diese vier Stücke wohl können:
Eines: keinen Chorrock anziehen.
Das Andere: keine Kasel.
Das Dritte: Nichts von der Beichte halten.
Und zum vierten: Daß im Sakrament des Altars nichts sei denn Brot und Wein.
[4]

Fazit:
Das IV. Lateran-Konzil bestimmt, daß jemand, der nicht zur Beichte geht, „sowohl lebend am Betreten der Kirche gehindert werden als auch sterbend des christlichen Begräbnisses entbehren“ soll.
Luther sagt von einem solchen, daß dieser "kein Christ" ist und man mit einem solchen keine christliche Gemeinschaft habe. Er solle darum von der Kommunion ausgeschlossen, sprich: ex-kommuniziert sein. Bei Licht besehen exkommuniziert Luther genauso wie die römische Kirche alle, die nicht zur Privatbeichte gehen.

2. Die biblische Begründung der sakramentalen Beichte

Wir haben natürlich zuerst nicht auf den Reformator Luther zu hören, sondern auf das Zeugnis der Hl. Schrift. Gibt es dort Aussagen zur Beichte?

Zu dem Gichtbrüchigen, den seine Freunde durch das Dach eines Hauses einen Weg zu Jesus bahnten, sagte der Herr[5]:

Mein Sohn, deine Sünden sind dir vergeben.

Die dabeisitzenden jüdischen Theologen empörten sich:

Wie redet der so? Er lästert Gott! Wer kann Sünden vergeben als Gott allein?

Das ist recht gefragt!
„Wer kann Sünden vergeben als Gott allein?“ Wer so fragt, hat begriffen, daß Sündenvergebung nicht eben so im Vorübergehen und nebenbei zu haben ist. Sündenvergebung ist ein Wunder, das nur der Auferweckung eines Toten vergleichbar ist: der Auferweckung eines Menschen, der tot ist in Sünden, durch das Wort Gottes.
Wer kann Sünden vergeben als Gott allein? Würden wir eine solche empörte Frage stellen? Und: Wie würden wir auf die Gegenfrage Jesu antworten: „Was ist leichter, zu dem Gelähmten zu sagen: Dir sind deine Sünden vergeben, oder zu sagen: Steh auf, nimm dein Bett und geh umher?“

Ich will die empörten jüdischen Theologen hier einmal in Schutz nehmen. Daß sie Jesus Gotteslästerung vorwarfen, ist sicher nicht zu billigen. Aber sie hatten erfaßt, was Sündenvergebung bedeutet. Als Dinge, die allein Gott möglich waren galten bei den Schriftgelehrten: die Schöpfung aus dem Nichts, die Auferweckung Toter, die Reinigung Aussätziger und die Vergebung der Sünden. Bemerkenswert erscheint mir, daß es zwischen all diesen Dingen eine gewisse Korrespondenz gibt. Im Licht der Hl. Schrift gesehen ist Sündenvergebung ein schöpferischer Akt Gottes, nicht nur ein „Schwamm drüber“: Vergebung der Sünden ist die Auferweckung eines Toten, ist die Reinigung eines Aussätzigen, ist Schöpfung aus dem Nichts.

Darum gab es, gibt es und wird es geben nur eine einzige mögliche Antwort: Wer kann Sünden vergeben als Gott allein? Niemand! Nicht einer!

Nun gab es das aber schon im Alten Bund, daß ein Mensch einen Toten[6] auferweckte und daß ein Mensch einen Aussätzigen reinigte[7]. Es findet sich auch im Alten Bund, daß ein Mensch dem anderen die Vergebung Gottes zuspricht[8]. Wir sehen: Dinge, die eigentlich ausschließlich Gott tun kann, tut er auch durch Menschen.

Totenerweckung und Aussätzigenreinigung ließ Gott im AT als Wunder selten und vereinzelt zu. Sündenvergebung aber gab es im Alten Bund geordnet und regelmäßig. Viele Opfervorschriften beginnen: „Wenn jemand sündigt, daß er ... (dies oder jenes tut oder nicht tut), dann soll er ...“ Wer starb oder Aussatz bekam, wurde nicht „regel-mäßig“ auferweckt bzw. geheilt. Wer aber sündigte konnte gemäß gewisser Regeln Vergebung erlangen.

Auch im Neuen Bund sollte es natürlich das geben, daß jemand, der sündigt, Vergebung seiner Sünden erlangen kann. Wiederum gemäß gewisser Regeln und durch Menschen.

Die Vollmacht, „Sünden zu vergeben auf Erden“[9] hatte Gott dem Menschensohn verliehen, den er gesandt hatte. Der Menschensohn ist der Mensch schlechthin, der zweite Adam, quasi der Stammvater der erneuerten Menschheit. Daß Jesus Menschensohn und Gottessohn ist, wurde damals und wird heute und in Zukunft nicht erkannt und bestritten. Nichtsdestoweniger ist es so. Dieser Mensch hat Vollmacht, „Sünden zu vergeben auf Erden“[10].

Als der von Gott gesandte Bevollmächtigte sandte er wiederum Seine Gesandten aus und stattete sie am Abend des Auferstehungstages mit der Vollmacht zur Sündenvergebung aus:

Jesus sprach zu ihnen: Friede euch! Wie der Vater mich ausgesandt hat, sende ich auch euch. Und als er dies gesagt hatte, hauchte er sie an und spricht zu ihnen: Empfangt Heiligen Geist! Wenn ihr jemandem die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben, wenn ihr sie jemandem behaltet, sind sie ihm behalten.[11]

In Seiner göttlichen Autorität gibt Jesus den von Ihn Gesandten ausdrücklich die richterliche Vollmacht, in Gottes Namen und an Seiner Statt Sünden zu vergeben oder in Gottes Namen und an Seiner Statt Sündenvergebung zu verweigern.
„Dabei haben wir daran zu denken, daß für israelitisches Denken und Sprachgefühl im "Senden" vor allem die "Bevollmächtigung" klang. Es war eine oft ausgesprochene Regel: "Der Gesandte ist wie der Sendende".... Ihre Sendung besteht nicht nur im "Predigen". Damit wäre denen noch nicht geholfen, die unter der Last ihrer Sünde gefangen liegen. Die Jünger haben zu handeln. "Sünden erlassen" und so erlassen, daß sie wirklich vor Gott weggenommen sind, das ist die größte Tat, die wir an Menschen tun können. Darin liegt das ganze Heil. Ist die Sünde weggenommen, dann trennt uns nichts mehr von Gott. Wahrlich, ‚wo Vergebung der Sünde ist, da ist auch Leben und Seligkeit.‘ ... Freilich, dann müssen die Jünger die ganze Gewißheit haben, daß sie mit dem Wort der Vergebung nicht bloß ein frommes Wort sagen, sondern einen Tatbestand schaffen, der auch vor Gott volle Wirklichkeit ist. Darum spricht Jesus ihnen das ausdrücklich zu: "Wenn ihr welchen die Sünden erlaßt, sind sie ihnen erlassen." Wie gewaltig wird hier das einfache menschliche Wort und das Handeln der Gemeinde und ihrer Boten! Sie sind damit Fortsetzer der Sendung Jesu, der "Macht hatte, auf Erden Sünden zu vergeben" (Mk 2,1-12)."
[12]
Mit sehr zutreffenden Worten wird uns hier die gewaltige Vollmacht, die es in der Gemeinde gibt, vor Augen gestellt.

Bedenkt man das, was in der Privatbeichte vor einem bevollmächtigten Hirten geschieht, kann man nicht genug staunen. Der Wortlaut der am Abend des Auferstehungstages erteilten Vollmacht ist eindeutig:

Wenn ihr jemandem die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben, wenn ihr sie jemandem behaltet, sind sie ihm behalten.

Wenn also jemandem in der Beichte die Sünden durch einen bevollmächtigten Hirten vergeben sind, dann sind sie wirklich und wahrhaftig vor Gott vergeben und verschwunden. Wenn man bedenkt, wie grauenhaft schlimm Sünde ist – eine Wahrheit, die uns ebenso zu selten bewußt wird wie die der Gedanke an deren entsetzlichen Folgen in der Ewigkeit – dann kann man die Größe dieser Gnade nur von ferne erahnen. Luther als ein Mann, der etwas von diesen Dingen verstand, schrieb darum: 

Die es darnach verlangt, daß sie gerne fromme Christen wären und ihre Sünden loswürden, und die ein fröhliches Gewissen haben wollen, die haben schon den rechten Hunger und Durst; sie schnappen nach dem Brot wie ein gejagter Hirsch, der vor Hitze und Durst entbrannt ist, wie der 42. Psalm sagt: ‚Wie der Hirsch schreit nach den Wasserbächen, so schreit meine Seele, Gott, zu dir‘, d.h. so weh und bange es einem solchen ist nach einem frischen Born, so angst und bange ist es mir nach Gottes Wort oder der Absolution und dem Sakrament.[13]

 

3. Wer hat die Vollmacht, Beichte zu hören?

Immer wieder war bisher von „bevollmächtigen Hirten“ die Rede. Der oft mißverstandene Begriff „Vollmacht“ taucht hier auf. Um diese Vortrag nicht über Gebühr auszudehnen, muß ein Hinweis genügen. „Vollmacht“ meint nicht eine innere Fähigkeit, etwas gut zu tun, sondern die äußerliche Befugnis, etwas überhaupt tun zu dürfen. „Vollmacht“ heißt nicht, daß man etwas „voller Macht“ tut, sondern, daß man etwas ausdrücklich erlaubterweise im Namen eines anderen tun darf. Vollmacht wird immer verliehen und berechtigt jemanden, in jemand anderes Namen und an seiner Stelle zu handeln. Die Frage ist nach Vollmacht ist also nicht: „Kann der das?“, sondern „Darf der das?“ Nicht „Potenz“ (Leistungsfähigkeit, Kraft Stärke), sondern „Lizenz“ (Ermächtigung, Befugnis) ist mit Vollmacht gemeint.

In der Regel wird im Protestantismus die Notwendigkeit einer besonderen Bevollmächtigung zum Hören der Beichte bestritten. Davon, daß die Beichtvollmacht nicht der Gesamtgemeinde gegeben ist, sondern nur einigen ihrer Glieder, will man nichts wissen. Werner de Boor formuliert in der Wuppertaler Studienbibel den üblichen protestantischen Einwand dagegen in einer Auslegung zu Joh 20,19ff. so:

Wenn das Erlassen der Sünden wie auch ihr Behalten so wirksam und so entscheidend ist, bedarf es dann nicht bei den Jüngern besonderer Vorbedingungen für die Erfüllung dieser Aufgabe? Ist etwa eine Ausbildung nötig? Oder muß dazu ein eigener Auftrag, ein festes "Amt" vorliegen? Aber Jesus sagt nichts davon. Man hat freilich die Bindung der Vollmacht zum Lösen und Behalten der Sünden an ein "Amt" aus der Tatsache schließen wollen, daß hier nur die "Apostel" von Jesus diesen Auftrag erhielten. Aber gerade unser Bericht nennt nicht die "Zwölf" und spricht nicht von "Aposteln", sondern einfach von "Jüngern". Jeder, der Jesu Jünger ist, darf und muß den Auftrag Jesu als einen an ihn gerichteten hören. Oder will man das viel deutlicher nur an die "Zwölf" gerichtete Liebesgebot in den Abschiedsreden auch zu einem Privileg geweihter Priester oder bestimmter Amtsträger machen?[14]

Was ist dazu zu sagen?

1. Zwar wird in den Evangelien der Zwölferkreis oft zusammenfassend „Jünger“ genannt, jedoch war der Kreis der Jünger Jesu selbstverständlich viel größer als der Kreis der Zwölf - sowohl vor als auch nach der Kreuzigung[15]. Wohl war jeder Apostel ein Jünger, doch nicht jeder Jünger ein Apostel.
In der Tat: In Joh 20,19 die Empfänger der Beichtvollmacht allgemein als "Jünger" bezeichnet und nicht ausdrücklich "Apostel" oder "Zwölf" bzw. "Elf". Daraus aber zu schließen, daß hier somit alle an Jesus Glaubenden gemeint wären, ist voreilig. Im Johannesevangelium werden zum Beispiel die zwölf Apostel nie ausdrücklich als "Apostel" bezeichnet. "Zwölf" werden sie einmal im Zusammenhang mit ihrer besonderen Erwählung genannt (Joh 6,67ff) und ein zweites Mal mit dem Hinweis, daß Thomas, "einer der Zwölf" nicht bei den anderen gewesen war, als Jesus ihnen die Beichtvollmacht übergeben hatte. Sehr oft ist aber allgemein von "Jüngern" die Rede, wenn speziell die Apostel gemeint sind.
De Boors Aufforderung: „Jeder, der Jesu Jünger ist, darf und muß den Auftrag Jesu als einen an ihn gerichteten hören“ ist also mit Vorsicht zu genießen. So einfach geht das nicht! Seine Gleichung „Jünger = Apostel“ geht nicht auf, weil sie dem Zeugnis der Schrift nicht standhält. Es gibt Stellen im NT, die uns deutlich sagen, daß Jesus Christus einen Teil seiner Jüntger vor allen anderen besonders bevollmächtigt hat, in Seinem Namen aufzutreten und zu handeln.
[16] Man muß es nur wahrhaben wollen.
Darum erleben wir nach Pfingsten in der Apg und den Briefen des NT die Apostel und andere immer als solche, die sowohl Teil der Gemeinde sind, als auch dieser mit Autorität gegenüberstehen.

Der Grundgedanke der Demokratie, daß alle Gewalt vom Volke ausgeht, ist in der Kirche schlichtweg falsch[17] und absolut tödlich[18].

Schon in der Urgemeinde herrschte darum die Auffassung, daß Vollmacht und Amt nicht von unten, aus der Gemeinde, wachsen und gegeben werden, sondern daß diese Dinge von oben, von Gott, gegeben werden. Träger dieses Amtes, das als christusvertretender Dienst ausgeübt wird in der Verantwortung vor dem Herrn der Kirche und in Seinem Namen sind erst die Zwölf, dann diese zusammen mit ihren Mitarbeitern. Die Vollmacht Jesu, die zunächst auf Seine Apostel übergegangen ist, wird von ihnen auf ihre Mitarbeiter übertragen[19] und von diesen wiederum auf andere[20].

Zu den Vollmachten, die so in der Kirche Gottes weitergegeben wurden, gehört auch die Beichtvollmacht. Denn die Vollmacht, an Gottes Statt Sünden zu vergeben bzw. Sündenvergebung zu verweigern, muß erhalten bleiben, solange die Kirche auf Erden ist. Das ergibt sich aus der Natur der Sache. Es ist undenkbar, daß diese Befugnis, die Jesus Christus am Abend des Auferstehungstages seinen Aposteln gab, mit dem Tode der Apostel in der Kirche erloschen sein sollte. Christus, der wegen unserer Sünden gestorben ist, will gewiß, daß in Seiner Kirche jedem, der sich von der Sünde abwendet, die Pforten der Vergebung immer offen stehen.

Darum hat er in seiner Kirche „die Schlüssel zu Binden und zu Lösen“[21] gegeben. Bei den jüdischen Schriftgelehrten brauchte man diesen Begriff im Sinne von „Verbieten und Erlauben“.
Diese Redewendung knüpft aber auch an Jes 22,20ff. an. Eljakim soll dort in das Amt eines Oberverwalters eingeführt werden und als dessen Wahrzeichen einen großen Schlüssel auf der Schulter tragen. Zu allen Räumen, besonders zu den Vorratsräumen, besitzt er Zugang. Er hat „Vater“ zu sein und alle zu versorgen. Freilich: Nicht der Palast Davids im irdischen Jerusalem interessiert im Neuen Bund, sondern das Heil Davids im neuen Jerusalem. Die Schlüssel machen die Schätze der Heilswelt Gottes zugänglich.
Sind die Schlüssel des Himmelreichs, die Jesus dem Petrus verliehen hat, allen Christen gegeben? Aus dem NT ergibt sich das nicht so ohne weiteres. Es muß zudem die Frage erlaubt sein, wozu es überhaupt noch Schlüssel gibt, wenn alle einen Schlüssel haben. Wenn ausnahmslos jeder einen Schlüssel zu meiner Wohnung hat, brauche ich meine Tür überhaupt nicht mehr abzuschließen. Schlüssel für jeden sind sinnlose Schlüssel.

Wer also die Beichtvollmacht als allen Christen verliehen behauptet bedenkt nicht, daß schon Jesus sie nicht allen seinen Jüngern gab. Der vergißt auch, daß Sündenvergebung eigentlich ein Werk Gottes ist, das zu tun man sich nicht so einfach anmaßen darf. Es bedarf dazu einer ausdrücklichen Bevollmächtigung (Befugnis).

2. Was ist nun von dem Einwand de Boors zu halten, mit dem er Beichtvollmacht und Liebesgebot in eins setzt: „Will man das viel deutlicher nur an die "Zwölf" gerichtete Liebesgebot in den Abschiedsreden auch zu einem Privileg geweihter Priester oder bestimmter Amtsträger machen?

Bei der „Sündenvergebung und –behaltung“ handelt es sich um eine Bevollmächtigung, die dazu absolut notwendig ist. Denn niemand kann Sünden vergeben als Gott allein! Kein Mensch kann sich von sich aus anmaßen, zu sagen: "Dir sind deine Sünden vergeben!“ Dazu bedarf er einer ausdrücklichen Vollmacht.

Beim Liebesgebot handelt es sich dagegen aber nicht um eine erteilte Vollmacht, sondern um ein Gebot. Man muß diesen Unterschied zwischen Bevollmächtigung und Befehl schon beachten. Wer eine Erlaubnis nicht von einer Anweisung unterscheiden kann, wird nicht nur hier irren.

Seelsorgerliche Erfahrung bestätigt übrigens den biblischen Befund, daß es eine amtliche Beichtvollmacht gibt, die gesondert erteilt wird. Es wird vor einer sogenannten „Laienbeichte“ gewarnt, weil Beichte zu hören gefährlich ist. Wer zur Beichte geht befürchtet oft, daß er nun vom Beichtvater verachtet wird. Das Gegenteil ist häufig der Fall: Der Hörer der Beichte verachtet nicht den Beichtenden, sondern steht in der Versuchung, sich mit ihm zu solidarisieren und die gebeichteten Sünden als nicht so schlimm anzusehen. Anstatt ihm in Gottes Namen zu vergeben oder die Vergebung zu verweigern, "entschuldigt" er den Sünder. Infolge dessen kann er schnell in Versuchung kommen, die gebeichteten Sünden selbst zu tun. Jede Beichte ist zudem eine schwere Anfechtung für denjenigen, dem schwere Sünden bekannt wird. Der im Amt Stehende ist vor der größten Gefahr geschützt, der Laie ist es nicht.

Diese seelsorgerliche Erfahrung ergänzt aber nur den biblischen Befund, der an und für sich gesehen schon zwingend genug ist:
Wer kann Sünden vergeben als Gott allein? Niemand! Nicht einer! Es sei denn, daß ihm ausdrücklich die Vollmacht dazu übertragen wurde. Wem diese Vollmacht nicht erteilt wurde, der maßt sich in gotteslästerlicher Weise göttliche Rechte an, wenn er dennoch Sünden vergibt. Die Befugnis, in Gottes Namen und an Seiner Statt zu handeln kann man sich nicht einfach herausnehmen. Wie reagieren Menschen, wenn jemand unberufen es sich herausnimmt, in ihrem Namen zu handeln? Sollte Gott das egal sein, wenn jemand ungefragt in Seinem hohen herrlichen Namen auftritt, spricht und handelt?
Was in Notfällen zu tun ist, wenn absolut kein Träger des kirchlichen Amtes erreichbar ist, wird weiter unten behandelt.

 

4. Andere Möglichkeiten, Vergebung zu erhalten

Die Privatbeichte ist nicht die einzige Möglichkeit, Sündenvergebung zu erhalten, aber – wie wir noch sehen werden – die sicherste.

4.1. Taufe

Unbestreitbar werden durch die Taufe Sünden vergeben:

Petrus sprach zu ihnen: Tut Buße, und jeder von euch lasse sich taufen auf den Namen Jesu Christi zur Vergebung eurer Sünden, so werdet ihr empfangen die Gabe des heiligen Geistes.[22]

Und nun, was zögerst du? Steh auf und rufe seinen Namen an und laß dich taufen und deine Sünden abwaschen.[23]

Es ist die beständige Lehre der christlichen Kirche, daß die Wassertaufe die Reinigung von allen Sünden und die Wiedergeburt im Heiligen Geist[24] bewirkt. Der Kirchenvater Ambrosius von Mailand[25] „sagte von den zwei Arten der Umkehr, in der Kirche gebe es ‚das Wasser und die Tränen: das Wasser der Taufe und die Tränen der Buße“[26]

4.2. Gebet

Selbstverständlich kann man auch Vergebung erlangen, wenn man Gott quasi „direkt“ darum bittet. Jedes Vaterunser zum Beispiel enthält eine solche Bitte: 

Und vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unsern Schuldigern.

Freilich gibt es dort eine unerläßliche Voraussetzung: man bekommt durch diese Bitte in dem Maße seine Sünden vergeben, in dem man selbst vergibt. Wenn man also nicht völlig vergibt, bittet man Gott darum, daß er einem selbst auch nicht völlig vergeben soll. So kann man sich selbst geradewegs in die Hölle beten.

Die Verknüpfung von Gebetsbitte um Vergebung und eigener Vergebungsbereitschaft ist kein einmaliger Ausrutscher Jesu. Nur einige andere seine Worte seien hier genannt.

Ein volles, gedrücktes, gerütteltes und überfließendes Maß wird man in euren Schoß geben; denn eben mit dem Maß, mit dem ihr meßt, wird man euch wieder messen.[27]

Und wenn ihr steht und betet, so vergebt, wenn ihr etwas gegen jemanden habt, damit auch euer Vater im Himmel euch vergebe eure Übertretungen. Wenn ihr aber nicht vergebt, so wird euer Vater, der im Himmel ist, eure Übertretungen auch nicht vergeben.[28]

Erinnert sei auch an das Gleichnis vom Schalksknecht, der nicht vergeben wollte und deswegen die bereits erhaltene Vergebung seiner Schuld wieder verlor:

So wird auch mein himmlischer Vater an euch tun, wenn ihr einander nicht von Herzen vergebt, ein jeder seinem Bruder.[29]

Wer weiß aber schon, ob er tatsächlich von Herzen und allen seinen Schuldigern alles vergeben hat. Oft versucht man es und stellt dann später erschreckt fest: Ich habe diesem und jenem die Schuld nicht vergeben, sondern nur zu den Akten gelegt – auf Wiedervorlage. Bei irgendeiner Gelegenheit kochte alles in mir wieder hoch. Wenn das aber so ist, steht zu befürchten, daß mir Gott auch nicht wirklich vergeben hat, sondern meine Sünden bis zur Wiedervorlage im Jüngsten Gericht ins Archiv legte. Man sollte also vorsichtig sein mit der Annahme, daß Gott einem allein auf Grund seiner Gebete um Vergebung von aller Schuld befreit.

Einen weiteren Grund, sich hier vor zu großer Sicherheit zu hüten, nennt Bonhoeffer in seinem sehr lesenswerten Büchlein „Gemeinsames Leben“:

Woran liegt es, daß uns oft das Sündenbekenntnis vor Gott leichter wird als vor dem Bruder? Gott ist heilig und ohne Sünde, er ist ein gerechter Richter des Bösen und ein Feind alles Ungehorsams. Der Bruder aber ist sündig wie wir, er kennt die Nacht der heimlichen Sünde aus eigner Erfahrung. Sollten wir nicht den Weg zum Bruder leichter finden als zu heiligen Gott? Steht es aber bei uns anders, so müssen wir uns fragen, ob wir uns mit unserm Sündenbekenntnis vor Gott nicht oftmals selbst getäuscht haben, ob wir nicht vielmehr uns selbst unsere Sünden bekannten und sie uns auch selbst vergaben? Und haben nicht die unzähligen Rückfälle, hat nicht die Kraftlosigkeit unseres christlichen Gehorsams vielleicht eben darin ihren Grund, daß wir aus eigener Selbstvergebung und nicht aus der wirklichen Vergebung unserer Sünde leben? Selbstvergebung kann niemals zum Bruch mit der Sünde führen, das kann nur das richtende und begnadigende Wort Gottes selbst. Wer schafft uns hier Gewißheit, daß wir es im Bekenntnis und in der Vergebung unsere Sünden nicht mit uns selbst zu tun haben, sondern mit dem lebendigen Gott? Diese Gewißheit schenkt uns Gott durch den Bruder. Der Bruder zerreißt den Kreis der Selbsttäuschung. Wer vor dem Bruder seine Sünden bekennt, der weiß, daß er hier nicht mehr bei sich selbst ist, der erfährt in der Wirklichkeit des Andern die Gegenwart Gottes. ... Weil aber die Sünde doch einmal ans Licht muß, darum ist es besser, es geschieht heute zwischen mir und dem Bruder als daß es am letzten Tag in der Helle des jüngsten Gerichtes geschehen muß. Es ist Gnade, daß wir dem Bruder unsere Sünden bekennen dürfen. Es ist Verschonung vor dem Schrecken des letzten Gerichts. ... Wie das Bekenntnis meiner Sünde dort vor dem Selbstbetrug entzogen wird, wo es vor dem Bruder geschieht, so ist auch die Zusage der Vergebung mir erst dort ganz gewiß, wo sie der Bruder mir im Auftrag und im Namen Gottes zuspricht.[30]

Wenn, wie im Kleinen Katechismus gelehrt wird, die Beichte aus zwei Stücken besteht: dem Sündenbekenntnis und dem persönlichen Empfang der Vergebung, kann die Herzensbeichte auch deswegen nur eingeschränkt als Beichte gesehen werden, weil in ihr wohl das Bekenntnis der Sünden geschieht, aber der persönliche Zuspruch der Vergebung fehlt. Zwar kann man nach dem gebeten Sündenbekenntnis verschiedene Bibelstellen lesen und sie auf sich beziehen. Aber auch hier ist die Gefahr der Selbsttäuschung, von der Bonhoeffer schrieb, nicht gebannt. Mancher horcht nach der Herzensbeichte ängstlich in sich hinein, ob er denn auch Herzensfrieden verspürt. Wer aber seinen Glauben auf seine Gefühle baut, baut immer auf Sand - mit den bekannten Folgen.

Wir fassen also zusammen: Vergebung der Sünden ist auch möglich durch das Gebet. Der sicherere Weg freilich ist die Beichte. Sie schafft eindeutige Klarheit. Wer seine Sünden bekannt hat, ohne eine schwere Sünde absichtlich zu verschweigen oder diplomatisch nur ganz kurz anzudeuten, dem sind alle Sünden vergeben. Ist diese Absolution aus irgendeinem Grund leichtfertig erteilt worden, ist das nicht das Problem des Beichtkindes, sondern des Beichtvaters.[31]

In den Zusammenhang der „Herzensbeichte“ gehört auch die vorhin kurz angerissene Frage nach seelsorgerlichen Notfällen. Was ist in einer Zwangslage zu tun, wenn absolut kein Träger des kirchlichen Amtes erreichbar ist, aber jemand dringend beichten möchte? Einen solchen möglichen Notfall erwähnt Philipp Melanchthon in der lutherischen Bekenntnisschrift „Über die Gewalt und den Primat des Papstes“. Er weist auf eine Geschichte hin, die der Kirchenvater Augustin berichtet. „[Er spricht] von zwei Christen in einem Schiff, von denen der eine den andern, der Taufanwärter war, getauft hat, und der Getaufte hierauf den andern [von seinen Sünden] absolviert hat.“[32]

Ein Christ, dem die ausdrückliche Vollmacht, im Namen Gottes Sünden zu vergeben oder zu behalten nicht gegeben ist, kann zwar Sünden nicht im Namen Gottes vergeben, aber er kann Zeuge sein. Der Beichtende legt Gott in Gegenwart eines Zeugen seine Beichte ab und kann sich mit der Vergebung trösten, von der der Psalm 32 spricht:

Ich sprach: Ich will dem HERRN meine Übertretungen bekennen. Da vergabst du mir die Schuld meiner Sünde.[33]

Diese Form der Beichte, bei der der Seelsorger sich lediglich als Zeuge einer vor Gott abgelegten Beichte versteht, dürfte der Regelfall im Protestantismus sein. Der Wortlaut der durch Jesus erteilten Beichtvollmacht geht über das Zeuge-sein allerdings hinaus. Hier steht jemand an Christi Statt. Da ist der Beichtiger nicht allein Zeuge eines Geschehens, das sich nur zwischen dem Beichtenden und Gott abspielt.

4.3. Die Allgemeine (= Gemeinsame) Beichte

Wie ist das nun mit der sogenannten Allgemeinen oder Gemeinsamen Beichte, also dem allgemein gehaltenen Sündenbekenntnis der versammelten Gemeinde und der ihr durch den Pastor zugesprochenen Absolution?

Auch hier soll nicht bestritten werden, daß man auf diese Art und Weise Vergebung der Sünden empfangen kann. Ob es freilich richtig ist, die Absolution solcherart quasi zum Spottpreis zu verramschen, sei hier dahingestellt. Auf eine große Gefahr weist wieder Dietrich Bonhoeffer hin:

(Um der) Gewißheit willen aber geht es in der Beichte um das Bekenntnis konkreter Sünden. Mit allgemeinen Sündenbekenntnissen pflegen sich die Menschen selbst zu rechtfertigen. Die völlige Verlorenheit und Verdorbenheit der menschlichen Natur erfahre ich an meinen bestimmten Sünden, sofern sie überhaupt in meine Erfahrung eingehen. ... Jesus hatte es mit Menschen zu tun, deren Sünden offenbar waren ... Sie wußten, wofür sie Vergebung brauchten und sie empfingen sie als Vergebung ihrer besonderen Sünden. Den Blinden Bartimäus fragte Jesus: was willst du, daß ich dir tun soll? Auf diese Frage müssen wir vor der Beichte klare Antwort wissen. Auch wir empfangen in der Beichte die Vergebung bestimmter Sünden, die hier ans Licht kommen, und eben darin die Vergebung aller unserer Sünde, der erkannten und der unerkannten[34]

Ist die „Allgemeine Beichte“ nicht oft nur eine Möglichkeit, die als demütigend empfundene Privatbeichte bequem zu umgehen? Mehr ist über die „Demütigung“ des Sünders in der sakramentalen Beichte, die Notwendigkeit dieser „Demütigung“ und den Segen der daraus fließt unter dem Punkt 6. zu lesen.

Selbst die "schlechteste" Privatbeichte ist immer noch besser als die "beste" Allgemeine Beichte!

4.4. Kommunion

Kann man der unbequemen Beichte vielleicht dadurch entgehen, daß man zur Eucharistie geht und sich dort alle Sünden vergeben läßt? Wie steht es um die Sündenvergebung durch die Kommunion? Die Kommunion vereinigt uns ja mit Christus. Das kann sie aber nicht, ohne uns gleichzeitig von der Sünde zu trennen. Was sagt die Bibel? Da hören wir zuerst das Wort, das Jesus zur Einsetzung des Kelches sprach:

Und er nahm den Kelch und dankte, gab ihnen den und sprach: Trinket alle daraus; das ist mein Blut des Bundes, das vergossen wird für viele zur Vergebung der Sünden.[35]

Der Sinn scheint klar zu sein: die Apostel sollen aus dem Kelch trinken zur Vergebung ihrer Sünden. Einschränkungen scheint es hier nicht zu geben. Eine ähnlich uneingeschränkte Aussage finden wir in der Brotrede Jesu:

Wer mein Fleisch ißt und mein Blut trinkt, der hat das ewige Leben, und ich werde ihn am Jüngsten Tage auferwecken.[36]

Auch hier ist es eigentlich klar: Wer das ewige Leben hat, der hat es nur, weil ihm vorher vergeben wurde.

Gibt es Bedingungen? Im Zusammenhang seine Brotrede sagt Jesus:

Jesus aber sprach zu ihnen: Ich bin das Brot des Lebens. Wer zu mir kommt, den wird nicht hungern; und wer an mich glaubt, den wird nimmermehr dürsten.[37]

Dem „Hungern und Dürsten“ entspricht das „Kommen und Glauben“. Hier ist sicher kein „vollkommener“ Glauben gemeint, der keine Anfechtung kennt, sondern der Gehorsam, der einen Christen aufgrund des Befehles Jesu Christi an der Eucharistie teilnehmen läßt.

Sehr nachdrücklich wird auch im folgenden Wort Jesu der begleitende Glauben gefordert, der durch den Geist gewirkt wird und auf dem Wort Gottes gründet[38]:

Der Geist ist's, der lebendig macht; das Fleisch ist nichts nütze. Die Worte, die ich zu euch geredet habe, die sind Geist und sind Leben.[39]

Ein rein mechanisches Essen des Leibes und Blutes Christi allein nützen nichts, sondern schaden eher.
Denn die Gegenwart des Leibes und Blutes Christi unter der Gestalt des Brotes und Weines ist vom Glauben des Empfängers unabhängig. Kommt man bei einem gültig gefeierten Abendmahl zur Kommunion, empfängt darum auch der Unwürdige und Unfromme mit dem Munde wirklich den wahren Leib und das Blut Christi - aber nicht zum Heil, sondern zum Gericht. Die Eucharistie ist keine sündenvergebende "Schluckimpfung".

Weiterhin scheint als Voraussetzung zur Sündenvergebung durch die Kommunion die Bußbereitschaft vorausgesetzt:

Das Blut Jesu, seines Sohnes, macht uns rein von aller Sünde. Wenn wir sagen, wir haben keine Sünde, so betrügen wir uns selbst, und die Wahrheit ist nicht in uns. Wenn wir aber unsre Sünden bekennen, so ist er treu und gerecht, daß er uns die Sünden vergibt und reinigt uns von aller Ungerechtigkeit.[40] 

Johannes schreibt in der Gegenwartsform vom Blut Christi. In der Gegenwart haben wir das Blut Christi real nur sakramental im Kelch auf dem Altar[41]. Dieses Blut reinigt uns, „wenn wir unsre Sünden bekennen“. Demnach ist zur Vergebung durch die Kommunion ein ehrliches Sündenbekenntnis nötig.

Auch bei der Kommunion ist Vergebungsbereitschaft vonnöten.

Darum: wenn du deine Gabe auf dem Altar opferst und dort kommt dir in den Sinn, daß dein Bruder etwas gegen dich hat, so laß dort vor dem Altar deine Gabe und geh zuerst hin und versöhne dich mit deinem Bruder und dann komm und opfere deine Gabe.[42]

Eine Weissagung des alttestamentlichen Propheten Maleachi (Mal 1,10f.) über das reine Opfer der Heiden wurde schon von der Alten Kirche mit einer solchen Übereinstimmung auf die Eucharistie bezogen, die man nur erklären kann, wenn diese Deutung aus der apostolischen Überlieferung stammt. Bei Maleachi ist übrigens nicht von einem blutigen Opfer, sondern von Speis- bzw. Räucheropfern die Rede. Redet also Jesus in Mt 5,23f. von der Eucharistie – und ich zweifle nicht daran – dann darf ich (soviel an mir liegt) nicht unversöhnt zur Kommunion gehen. Gehe ich trotzdem, habe ich dann dennoch keine Vergebung durch das Sakrament.

Insgesamt gesehen kann man also durch die Kommunion Vergebung der Sünden erhalten, wenn man glaubt, kommt und bereut.

In der Alten Kirche durfte - und in zeitgenössischen Kirchen, die noch groß von der Eucharistie denken, darf - man nicht an der Kommunion teilnehmen, wenn man schwere Sünden begangen hatte. Die „zweite [Rettungs]planke nach dem Schiffbruch des Verlusts der Gnade“[43] war nicht die Kommunion, sondern die Beichte. Mit schwerer Sünde beladen an der Kommunion teilzunehmen galt damals und heute noch in der katholischen und den orthodoxen Kirchen als schweres Sakrileg. Erinnert sei hier kurz an das Gleichnis Jesu von der königlichen Hochzeit.[44] Das Gewand ist hier wie oft in der Hl. Schrift ein Bild für Gerechtigkeit. Jener Gast, der kein hochzeitliches Gewand[45] anhatte, wurde streng bestraft. Er beleidigte den, vor dem er erschien, weil er dachte: „Ich bin in Ordnung genauso, wie ich bin und komme und kann bleiben, wie ich bin. Der König soll froh sein, wenn ich überhaupt erscheine."

Fazit: Auch durch Gebet, Allgemeine Beichte und die Kommunion kann man Sündenvergebung erlangen. Die radikalste und vollkommenste Medizin aber ist die sakramentale Beichte. Wäre sie überflüssig und zur Sündenvergebung Gebet, allgemeines Sündenbekenntnis oder Kommunion ausreichend, dann hätte Jesus die Beichtvollmacht nicht gegeben.

5. Die Abschaffung der Privatbeichte durch Pietismus und Aufklärung

Es gehört zu den betrüblichen Erscheinungen der protestantischen Kirchengeschichte, daß die Privatbeichte, die Luther noch hoch schätzte, vom Pietismus im Verein mit der Aufklärung im Luthertum der Garaus gemacht wurde.

Gelegentlich werden Aufklärung und Pietismus als Widersacher gesehen. Das stimmt jedoch nicht. Der Pietismus entstand nicht ohne Grund zur selben Zeit wie die Aufklärung. Aufklärung und Pietismus sind Geschwister. Gelegentlich feindliche Geschwister, aber dennoch einem Schoße entsprungen. Beider Mutterschoß heißt: Individualismus. Bei der Aufklärung steht im Mittelpunkt das denkende Individuum, beim Pietismus das gläubige Individuum. Denken und Glauben sind ja an sich nicht verkehrt. Schlimm wurde es erst, als die Aufklärer an ihre Vernunft und die Pietisten an ihren Glauben glaubten.

Aufklärung heißt nach Immanuel Kant, sich seines Verstandes ohne Leitung durch andere zu bedienen. Pietismus heißt, sich seines Glaubens ohne Leitung durch andere zu bedienen. Ein Beichtvater wäre eine solche Leitung und wurde darum oft von Pietismus und Aufklärung abgelehnt.

Nun soll aber auch nicht verschwiegen werden, daß manche Kritik des Pietismus am Beichtwesen seiner Zeit durchaus berechtigt war. Man zählte Sünden nicht mehr einzeln auf, sondern sagte nur noch eine Formel auf, wohl analog zur „Allgemeinen Beichte“. Dieser gewohnheitsmäßige Mißbrauch, bei dem dennoch jedem bedingungslos die Absolution erteilt wurde, rief Protest hervor. Das Schlagwort „Beichtstuhl, Höllenpfuhl“ kam auf. Spener (gest. 1705), der Vater des Pietismus, beklagte zu Recht, daß von den Schlüsseln immer nur der Löseschlüssel benutzt würde. Die Kritik des Pietismus bereitete den Boden für die Kritik der Aufklärung an der Privatbeichte, durch die diese dann abgeschafft wurde. Der Braunschweiger Pfarrer Diestelmann resümiert am Schluß seiner sehr empfehlenswerten „Studien zur Auflösung der Privatbeichte in der lutherischen Kirche“[46]:

So haben Pietismus und Aufklärung gemeinsam dazu beigetragen, daß das gottesdienstliche Leben immer mehr aufgelöst wurde. An den Folgen haben wir bis heute zu tragen.

Wer mehr zu diesen Vorgängen erfahren möchte, sei auf Pfr. Diestelmanns Buch hingewiesen.

6. Schluß

6.1. „Schwierigkeiten“

Es sei noch einmal Bonhoeffer zitiert:

Die Sünde will mit dem Menschen allein sein. ... Sünde will unerkannt bleiben. Sie scheut das Licht. Im Dunkel des Unausgesprochenen vergiftet sie das ganze Wesen des Menschen. Das kann mitten in der frommen Gemeinschaft geschehen. In der Beichte bricht das Licht des Evangeliums in die Finsternis und Verschlossenheit des Herzens hinein. Die Sünde muß ans Licht. Das Unausgesprochene wird offen gesagt und bekannt. Alles Heimliche und Verborgene kommt nun an den Tag. Es ist ein harter Kampf, bis die Sünde im Geständnis über die Lippen kommt. Aber Gott zerbricht eherne Türen und eiserne Riegel. ... Indem das Sündenbekenntnis im Angesicht des christlichen Bruders geschieht, wird die letzte Festung der Selbstrechtfertigung preisgegeben. ... Die ausgesprochene, bekannte Sünde hat alle Macht verloren. ... Die Wurzel aller Sünde ist der Hochmut ... Die Beichte vor dem Bruder ist tiefste Demütigung, sie tut weh, sie macht gering, sie schlägt den Hochmut furchtbar nieder. Vor dem Bruder als Sünder dazustehen ist kaum zu ertragende Schmach. Im Bekenntnis konkreter Sünden stirbt der alte Mensch unter Schmerzen einen schmachvollen Tod vor den Augen des Bruders. Weil diese Demütigung so schwer ist, meinen wir immer wieder, der Beichte vor dem Bruder ausweichen zu können. Unsere Augen sind so verblendet, daß sie die Verheißung und die Herrlichkeit solcher Erniedrigung nicht mehr sehen. Es ist ja kein anderer als Jesus Christus selbst, der den Schandtod des Sünders an unserer Stelle in aller Öffentlichkeit erlitten hat. ... das Kreuz Jesu Christi macht allen Hochmut zunichte. Wir können das Kreuz Jesu nicht finden, wenn wir uns scheuen, dorthin zu gehen, wo er sich finden läßt, nämlich zum öffentlichen Sterben des Sünders, und wir weigern uns, das Kreuz zu tragen, wenn wir uns schämen, den schmachvollen Tod des Sünders in der Beichte auf uns zu nehmen.[47]

6.2. Gefahren und Chancen

Es muß auf eine Gefahr hingewiesen werden: In der Beichte gibt es zwei Möglichkeiten, durch die die in ihr erhaltene Vergebung wenigstens teilweise ungültig sein kann. 1. wenn die Beichte absichtlich unvollständig war und 2., wenn man aus unnötiger Scham nur „kleine“ und „mittlere“ Sünden beichtet, die „ganz große“ Sünde aber nur diplomatisch andeutet. Beide Fälle sind gar nicht so selten.

Wer wissentlich und willentlich in der Beichte etwas zurückhält, legt der göttlichen Güte nichts zur Vergebung vor. Der Kirchenvater Hieronymus sagt:

Wenn sich nämlich der Kranke schämt, dem Arzt seine Wunde zu entblößen, so heilt die Arznei nicht, was sie nicht kennt.[48]

Erhält man eine unvollkommene Absolution, weil man wissentlich und willentlich nur unvollkommen bekannt hat, wird man mit zwiespältigen Gefühlen und vielleicht mit einem schlechten Gewissen aus der Beichte herauskommen und wohl nicht wieder beichten, weil man keine guten Erfahrungen gemacht hat. Die Schlichen und Listen des Teufels, uns von der vollkommenen Vergebung durch die Beichte fernzuhalten sind mannigfaltig.

Ein guter Seelsorger wird darum gegebenenfalls gezielt nachfragen. Nicht, weil er neugierig ist, sondern um dem Beichtkind zu helfen wie ein Arzt, der auch gewissenhaft fragen muß. Wenn man als Beichtender die „Prozedur“ überstanden hat und dafür die volle Vergebung alle seiner Sünden empfangen hat, wird man dem Hirten so dankbar sein wie ein Todkranker der durch eine unangenehme ärztliche Behandlung hindurch gerettet wurde. Wer zur Beichte geht, muß zwar erst all seinen Mut zusammennehmen, aber er kommt dafür mit der großen Freude zurück: Es ist mir alles vergeben. 

Uns aber lasset die Hände aufheben, Gott loben und danken, daß wir zu solcher Erkenntnis und Gnade gekommen sind.[49]

Matthias Niche


[1] Luther: Vom Amt der Schlüssel und der Beichte (Kleiner Katechismus)
Lutherische Bekenntnisschriften sind zitiert nach: „Unser Glaube: Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche / im Auftrag der Kirchenleitung der Vereinigten Evang.-Luther. Kirche Deutschlands (VELKD) hrsg. Vom Luth. Kirchenamt. Bearb. Von Horst Georg Pöhlmann. Gütersloher Verlagshaus Gerd Mohn, 3., erweiterte Auflage , 1991.

[2] DH 812

[3] Großer Katechismus

[4] Luther: Tischreden W2 Band XXII, Sp. 1022, Nr.23

[5] Mk 2

[6] 1 Kön 17

[7] 2 Kön 5

[8] 2 Sam 2,13

[9] Mk 2,10

[10] Mk 2,10

[11] Joh 20,21ff. Elberfelder Übersetzung

[12] Wuppertaler Studienbibel JohB Abs. 920 ff.

[13] Großer Katechismus

[14] Wuppertaler Studienbibel: a.a.O.

[15] Mt 28,7+16f.; Lk 6,17; 8,2; 10,1; Joh 6,66; 19,38; Apg 1,13-15

[16] z. Bsp. Mk 3,14-19

[17] Mt 28,18

[18] Jud 11. Siehe auch die sehr modern anmutenden Parolen der Rotte Korach: 4 Mose 16,3

[19] Apg 6,6; 14,23

[20] 1 Tim 5,22; Tit 1,5

[21] Mt 16,19

[22] Apg 2,38

[23] Apg 22,16

[24] Joh 3,5; Eph 5,26; Tit 3,5

[25] gest. 397

[26] "Katechismus der katholischen Kirche" 1429

[27] Lk 6,38

[28] Mk 11,25f.

[29] Mt 18,35

[30] Bonhoeffer: Gemeinsames Leben. Chr. Kaiser Verlag München. Achte, unveränderte Auflage 1955. Seite 80 f.

[31] Auch dies ist ein Grund, warum man vor der sogenannten „Laienbeichte“ warnen muß.

[32] Über die Gewalt den und den Primat des Papstes, 68

[33] Ps 32, 5

[34] a.a.O. S. 82

[35] Mt 26,27f.

[36] Joh 6,54

[37] Joh 6,35

[38] siehe auch Augsburger Bekenntnis V: Um den Glauben zu erlangen, hat Gott das Amt eingesetzt, das Evangelium und die Sakramente gegeben, durch die er als durch Mittel den eiligen Geist gibt, der den Glauben, wann und wo er will, in denen, die das Evangelium hören, wirkt.

[39] Joh 6,63

[40] 1 Joh 1,7ff.

[41] Eventuell redet Joh hier auch im übertragenen Sinne vom „Blut“ und meint „den Tod“.

[42] Mt 5,23f.

[43] Tertullian, paen. 4,2. Zitiert nach "Katechismus der katholischen Kirche" 1446

[44] Mt 22,1ff.

[45] Oft bekam man das Festgewand vom Gastgeber geschenkt. Jener Gast wollte das königliche Geschenk (Gewand = Gerechtigkeit) nicht.

[46] Diestelmann, Jürgen: Über die Lutherische Messe. Verlag der Lutherischen Buchhandlung Heinrich Harms – Groß Oesingen 1998, Seite 112

[47] a.a.O., Seite 78f.

[48] Eccl. 10,11. Zitiert nach "Katechismus der katholischen Kirche" 1456

[49] Großer Katechismus


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